Massive Drohbriefe von santésuisse oder ruinöse Rückforderungen – das kann Ärztinnen oder Ärzten Arzt mit eigener Praxis sehr wohl passieren. Vor allem wenn sie chronisch Kranke behandeln und wenn sie ihre Patienten von Beginn bis zum Ende der Behandlung betreuen. Diese Ärzte – sie sind vor allem in der Grundversorgung tätig – sind im Visier von santésuisse, jener Organisation, die im Auftrag der Krankenkassen überprüft, ob Ärzte sogenannt wirtschaftlich arbeiten oder nicht.
Heute hat nun die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats mit 14 Ja-Stimmen gegenüber fünf Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen deutlich drei parlamentarischen Initiativen (eingereicht von NR Bea Heim/SP, NR Thérèse Meyer-Kälin/CVP, NR Ignazio Cassis/FDP und Vize-Präsident der FMH) zur Revision des Wirtschaftlichkeitsverfahrens zugestimmt und damit santésuisse eine deutliche Rüge für die bisherige Praxis erteilt.
Gemäss der Statistik von santésuisse erscheinen jene Ärzte günstig, die vorwiegend, gesunde Patienten haben und komplexe Fälle umgehend an ein Spital oder an Spezialisten verweisen. santésuisse überprüft nämlich nur die direkten Kosten und vernachlässigt jene Kosten, die bei einer Überweisung eines Patienten an ein Spital oder an einen Spezialisten entstehen. Neben den Gesamtkosten lässt santésuisse in der Kostenanalyse ebenso die Charakteristika der Praxis (Anzahl Hausbesuche, Einzugsgebiet, Wahlfranchise der Patienten etc.) sowie das Fachgebiet, in welchem der Arzt tätig ist, ausser Acht.
Die medizinische Behandlung muss gemäss Krankenversicherungsgesetz wirtschaftlich, wirksam und zweckmässig sein. «Auch wir Ärztinnen und Ärzte wollen keine unnötigen Kosten verursachen und berücksichtigen in unserer Arbeit wirtschaftliche Aspekte. Wir fordern aber ein Wirtschaftlichkeitsverfahren, das alle relevanten Faktoren und auch die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit berücksichtigt», so Dr. med. Jacques de Haller, Präsident der FMH. Nur wenn die Qualität berücksichtigt wird, ist gewährleistet, dass Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten und dass der Arzt nicht gezwungen ist, jemanden nur minimal zu behandeln. Dank der Daten aus den Trust Centern kann die Ärzteschaft zudem einen wesentlichen Beitrag leisten für ein Wirtschaftlichkeitsverfahren, das eine Gesamtbetrachtung der Kosten erlaubt. Der Entscheid der Kommission ist somit auch ein Signal für die Stärkung der Ärzteschaft als gleichberechtigter Partner neben den anderen Gesundheitsakteuren.
santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.
santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.
Die Pressemitteilung Wirtschaftlichkeitsverfahren - deutliche Rüge für santésuisse wurde publiziert von santésuisse am 19.10.2008 (Neunzehnter Oktober). Die Meldung Wirtschaftlichkeitsverfahren - deutliche Rüge für santésuisse hat die ID News-HLP-9-369926.
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