Die Migros bittet alle Kundinnen und Kunden, die betroffenen Gebäck-Produkte nicht mehr zu konsumieren. Eine Gesundheitsgefährdung beim Verzehr (Verletzungsgefahr) kann nicht ausgeschlossen werden. Die Metallstücke können eine Grösse von bis zu 2 cm aufweisen. Kunden, die das betroffene Produkt zuhause haben, können dieses in ihre Migros-Filiale zurückbringen und erhalten den Verkaufspreis zurückerstattet.
Medienkontakt:
Patrick Stöpper
Mediensprecher MGB
Tel. +41 58 570 38 27
patrick.stoepper@mgb.ch
www.migros.ch/medien
Die Migros gehört zu den grössten Detailhändlern der Schweiz. Konsumenten und Konsumentinnen finden in den zahlreichen Verkaufsstellen die Produkte für den täglichen Gebrauch.
Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) mit Sitz in Zürich nimmt verschiedene Aufgaben innerhalb der Migros wahr.
Der MGB bildet gemeinsam mit den zehn Migros-Genossenschaften, der Eigenindustrie, den Dienstleistungsunternehmen sowie den weiteren zugehörigen oder nahe stehenden Betrieben, Organisationen und Stiftungen die Migros-Gruppe.
Die wichtigsten Organe des MGB sind die Delegiertenversammlung, die Verwaltung (Verwaltungsrat) und die Generaldirektion.
Migros-Genossenschafts-Bund (Firmenporträt) | |
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