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Zürcher Tierschutz: Keine Deklaration bei Echtpelz aus zweiter Hand




Pressemitteilung



Zürcher Tierschutz

Pressetitel

Zürcher Tierschutz: Keine Deklaration bei Echtpelz aus zweiter Hand

Verfasser / Quelle

Zürcher Tierschutz

Publikationsdatum

19.12.2023

Firmenporträt

Zürcher Tierschutz


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19.12.2023, Zürich (ots) - Im Rahmen seiner Kampagne "Echt Pelz - echt grausam" hat der Zürcher Tierschutz erneut die Deklaration von Qualpelz untersucht. Im Gegensatz zu Modegeschäften verkaufen nach wie vor viele Secondhand-Shops und Brockenhäuser Echtpelz. In 15 kontrollierten Verkaufsstellen fanden sich total 197 Pelzartikel - und kein einziger war deklariert! Dies zeigt, dass die Deklarationspflicht nicht funktioniert und ein Importverbot nötig ist.


Im Herbst 2023 erhielt der Zürcher Tierschutz Meldungen von Freiwilligen, die an sechs Verkaufsstellen von Gebrauchtwaren in Winterthur, Wetzikon, Stäfa und Zollikon diverse Pelzartikel entdeckt hatten - alle ohne die gesetzlich vorgeschriebene Deklaration. Im November und Dezember besuchte der Zürcher Tierschutz daher insgesamt zwölf Brockenhäuser und drei Secondhand-Shops in und um Zürich. Nur eine dieser 15 Verkaufsstellen führte keine Pelzwaren.

Massenhaft undeklarierter Echtpelz

Die ZT-Recherche bestätigte die Vermutung: Alle gefundenen 197 Secondhand-Artikel mit Echtpelz waren nicht angeschrieben! Davon wurden 63 Artikel als Kaninchenfell, 54 als Nerz und 36 als Fuchspelz identifiziert, wobei es sich am häufigsten um Mäntel und Jacken mit Pelzbesatz (Krägen, Säume, Innenfutter) handelte. Doch auch ganze Pelzmäntel wie zu Grossmutters Zeiten waren im Angebot, daneben viele Accessoires mit Pelzbesatz wie Mützen, Schals, Muffs und Stirnbänder.

Deklarationspflicht gilt auch für Secondhand-Pelz

Gemäss zuständigem Bundesamt müssen auch Pelzprodukte aus zweiter Hand deklariert werden. Das heisst: Alle Verkaufsstellen müssen am Pelzprodukt selbst ein Etikett mit der Aufschrift "Echtpelz" anbringen - und zwar gut sichtbar und leicht leserlich. Zudem ist die Tierart und die Herkunft anzugeben, wobei auch "Herkunft unbekannt" erlaubt ist. Da die Gewinnungsart meist im Dunkeln liegt, ist diese mit "Gewinnungsart unbekannt - kann aus einer in der Schweiz nicht zugelassenen Haltungs- oder Jagdform stammen" zu deklarieren.

Qualpelz weiter im Umlauf

Erfreulich ist, dass in den meisten Modehäusern Zürichs kein Echtpelz mehr angeboten wird. Aus Tierschutzsicht höchst bedenklich ist jedoch, dass tierquälerische Pelzwaren oft über Secondhand-Kanäle abgeschoben werden. "Damit ist das Problem nicht aus der Welt geschafft", so Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz. "Wer die Tierquälerei hinter Echtpelz nicht offenlegt, begeht einen Gesetzesverstoss. Ich erwarte von den Secondhand-Verkaufsstellen, dass sie wie die Modegeschäfte aus ethischen Gründen auf die Annahme und den Wiederverkauf von Echtpelz verzichten."

Unwissen, nicht Unwillen!

Es ist davon auszugehen, dass die Brockenhäuser und Secondhand-Shops nicht über die Deklarationspflicht Bescheid wissen. Zudem ist es schwierig, die Tierart zu identifizieren. Dies erfordert viel Knowhow und Übung. In Zweifelsfällen müsste eine Haaranalyse Gewissheit bringen. "Die Umsetzung und Kontrolle der Deklarationspflicht ist bei Secondhand-Pelzwaren eine Herausforderung", so Brodmann. Das gleiche Problem zeigt sich an Marktständen, in Einrichtungshäusern, Schuh- oder Bastelläden, die vereinzelt Produkte mit Echtpelz verkaufen. Eine bewusste Kaufentscheidung ist ohne korrekte Deklaration aber nicht möglich.

Importverbot statt nur Deklaration

Auch der Bund schreibt im Bericht zur Kontrollsaison 2021/22, dass zwei Drittel aller Kontrollen zu Beanstandungen führten. Brodmann spricht Klartext: "Seit 2014 belegen wir mit jährlichen Ladenrecherchen, dass die Deklarationspflicht nicht funktioniert. Daher fordern wir längst ein Importverbot, um den Nachschub an Qualpelz endgültig zu stoppen." Der Bundesrat hat das Problem erkannt und angekündigt, im März eine Vernehmlassung für ein Importverbot zu eröffnen.


Pressekontakt:


Nadja Brodmann
Züricher Tierschutz
Mitglied der Geschäftsleitung
Tel.: +41 44 261 43 36
Handy: +41 79 334 91 70
nbrodmann@zuerchertierschutz.ch



Über Zürcher Tierschutz

Seit mehr als 160 Jahren setzen wir uns für das Wohl der Tiere ein. Dabei war aller Anfang schwer und Erfolge stellten sich nur langsam ein. Doch die Vereinsgeschichte seit der Gründung 1856 zeigt hier deutlich, wie mit starken Argumenten und überzeugenden Protagonisten der Einsatz für Tiere allmählich salonfähig wurde.

Es gab endlich Gesetze zum Schutz der Tiere, weitere Organisationen wurden gegründet und eine Bewegung wuchs heran, die bis heute Bestand hat.

Absichtserklärungen allein nützen den Tieren wenig. Nur gemeinsames Handeln mit Weitblick und Toleranz führt zum Ziel. Auch Kontinuität ist gefragt, aber sich stets wieder mit neuen Aufgaben auseinandersetzen ist Pflicht. Heute gelten diese Grundsätze umso mehr, als alles schnell und profitabel gehen muss.

Grosse Tierschutzvorhaben sind das eine, ihre seriöse und nachhaltige Umsetzung das andere. Der Zürcher Tierschutz betreibt hierfür eine Geschäftsstelle mit gut ausgebildetem Personal und einer modernen Infrastruktur.

Sie funktioniert als Dreh- und Angelpunkt für Projekte und Aktionen und ist auch ein Kompetenzzentrum. Erfahrung, fundiertes Wissen und die Pflege eines weitreichenden Beziehungsnetzes helfen, unsere Ziele zu erreichen.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Zürcher Tierschutz: Keine Deklaration bei Echtpelz aus zweiter Hand -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 19.12.2023 | Aktualisiert um 11:48 Uhr


Die Pressemitteilung Zürcher Tierschutz: Keine Deklaration bei Echtpelz aus zweiter Hand wurde publiziert von Zürcher Tierschutz am 19.12.2023 (Neunzehnter Dezember). Die Meldung Zürcher Tierschutz: Keine Deklaration bei Echtpelz aus zweiter Hand hat die ID News-HLP-43-1816133.



Weitere Informationen und Links:

 Zürcher Tierschutz (Firmenporträt)
 Artikel 'Zürcher Tierschutz: Keine Deklaration bei ...' auf Swiss-Press.com




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