Viele Bauprojekte sind in den Städten blockiert, weil Einsprachen wegen zu viel Lärm hängig sind. Damit wird die Innenverdichtung verlangsamt und die Wohnungsknappheit akzentuiert. Im Rahmen der Beratungen zum revidierten USG sollte dieser Zielkonflikt aufgelöst werden. Der Nationalrat hatte den Lärmschutz zu Gunsten der Bautätigkeit völlig ausgehöhlt. Die UREK-S verlangt nun Folgendes: Wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert wird und die Fenster hauptsächlich eine Beleuchtungsfunktion haben, sollen keine Lärmgrenzwerte bei offenem Fenster eingehalten werden müssen. Dies geht den Städten zu weit.
Der Städteverband hat sich für eine umfassende Lüftungsfensterpraxis mit Lärmoptimierung und Kompensationsmassnahmen eingesetzt, die eine gute Balance zwischen Bautätigkeit und Lärmschutz gebracht hätte. Demnach müssen die Grenzwerte eingehalten werden, wenn ein Fenster in jedem Raum geöffnet ist.
Für den Städteverband die effektivste Lösung zum Lärmschutz ist die Reduktion des Lärms an der Quelle, sprich Temporeduktion beim Strassenverkehr. Davon wollten die Räte nichts wissen, mehr noch: Der Nationalrat wollte gar die Gemeindeautonomie aushebeln und den Städten verbieten, auf "verkehrsorientierten Strassen" (häufig Hauptstrassen) als Lärmschutzmassnahme Tempo 30 einzuführen. Die UREK-S will dies nun aber korrigieren.
Der Städteverband wird sich auch im Ständerat für eine Verbesserung der Lebensqualität einsetzen.
Der Schweizerische Städteverband (SSV) setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Er informiert die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten seiner Mitglieder bilden eine weitere Facette der Aktivitäten. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 129 Mitglieder.
Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.
Generalversammlung des Städteverbandes und zugleich der Höhepunkt im Städte-Jahr ist der Städtetag, der jeweils Ende August stattfindet. Dem Verband sind sieben Sektionen angeschlossen. Zur fachlichen Bearbeitung von Fachthemen unterhält der Städteverband zudem Kommissionen und Arbeitsgruppen.
Neben den verbandseigenen Gremien wirkt der Städteverband in zahlreichen weiteren Organisationen und Institutionen mit, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz (TK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Städteverband institutionalisiert die TK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen.
Die Pressemitteilung Weiterhin zu wenig Lärmschutz - Schweizerischer Städteverband wurde publiziert von Schweizerischer Städteverband am 25.03.2024 (Fünfundzwanzigster März). Die Meldung Weiterhin zu wenig Lärmschutz - Schweizerischer Städteverband hat die ID News-HLP-44-1817079.
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