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WEKO genehmigt stufenweisen Abbau der Lieferungen von mechanischen Uhrwerken




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

WEKO genehmigt stufenweisen Abbau der Lieferungen von mechanischen Uhrwerken

Verfasser / Quelle

Schweizerische Bundesbehörden

Publikationsdatum

25.10.2013

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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25.10.2013, Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 21. Oktober 2013 die am 6. Juni 2011 eröffnete Untersuchung betreffend die von Swatch Group beabsichtigte Umsetzung ihrer neuen Lieferpolitik abgeschlossen. Nachdem die WEKO am 8. Juli 2013 die erste einvernehmliche Regelung zwischen ihrem Sekretariat und Swatch Group zurückgewiesen hatte, genehmigte sie nun die neu ausgehandelte Vereinbarung.


Diese gibt Swatch Group die Möglichkeit, die Lieferungen von mechanischen Uhrwerken stufenweise zu reduzieren. Alle Kunden müssen dabei von der Swatch-Tochtergesellschaft ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) gleich behandelt werden. Zusätzlich wurde eine KMU-Klausel vereinbart, mit der Härtefälle vermieden werden sollen. Die Lieferverpflichtungen von Swatch Group bei den Assortiments (regulierende Bestandteile) bestehen vorläufig weiter.

Den ersten vom Sekretariat und Swatch Group ausgearbeiteten Vereinbarungsentwurf hatte die WEKO mit Entscheid vom 8. Juli 2013 zurückgewiesen, verbunden mit der Anweisung, mit Swatch Group Neuverhandlungen aufzunehmen. Im August 2013 wurde der WEKO eine neue einvernehmliche Regelung vorgelegt, welche die vorgegebenen Eckpunkte umsetzt.

Diese Vereinbarung erlaubt Swatch Group eine stufenweise Reduktion der Lieferung mechanischer Uhrwerke. Die Lieferverpflichtung dauert bis zum 31. Dezember 2019. Auf der Basis des Durchschnittes der Jahre 2009–2011 müssen Swatch Group bzw. ETA in den Jahren 2014/2015 75 %, 2016/2017 65 % und 2018/2019 55 % der verkauften Mengen liefern. Daneben verpflichten sich Swatch Group resp. ETA, alle ihre Kunden gleich zu behandeln. Zudem ermöglicht die KMU-Klausel, in besonderen Härtefällen von dieser Regelung zu Gunsten der betroffenen Kunden abzuweichen. Sollten sich die Marktverhältnisse wesentlich anders als angenommen entwickeln, behält sich die WEKO eine Neubeurteilung der Lieferverpflichtung vor.

Wie die WEKO bereits am 12. Juli 2013 kommuniziert hat, erachtet sie eine Lieferreduktion für Assortiments nicht grundsätzlich als ausgeschlossen; heute wäre sie aber noch verfrüht. Ausschlaggebend dafür sind die derzeitigen Marktverhältnisse und die unsichere Entwicklung in diesem Bereich. Die WEKO wird die Entwicklung (insb. die Testphase bei verschiedenen Herstellern und den Streit beim Bundespatentgericht) genau verfolgen. Es steht Swatch Group frei, mit dem Sekretariat auch in diesem Bereich Verhandlungen für zukünftige Lieferreduktionen aufzunehmen.


Medienkontakt:


Schweizerische Bundesbehörden Prof. Dr. Vincent Martenet Präsident 031 324 96 72 079 506 73 87 vincent.martenet@weko.admin.ch



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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Quelle: Schweizerische Bundesbehörden | Publiziert am 25.10.13 | Aktualisiert um 09:18 Uhr


Die Pressemitteilung WEKO genehmigt stufenweisen Abbau der Lieferungen von mechanischen Uhrwerken wurde publiziert von Schweizerische Bundesbehörden am 25.10.2013 (Fünfundzwanzigster Oktober). Die Meldung WEKO genehmigt stufenweisen Abbau der Lieferungen von mechanischen Uhrwerken hat die ID News-HLP-28-1619146.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt)
 Artikel 'WEKO genehmigt stufenweisen Abbau der Lieferungen ...' auf Swiss-Press.com




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