Die WEKO hat festgestellt, dass die betroffenen Unternehmen zwischen 2006 und 2008 Submissionskartelle bildeten, indem sie sich abwechslungsweise öffentliche und private Projekte für elektrische Installationen zugeteilt haben. Zu diesem Zweck tauschten die Unternehmen Informationen über Preise aus und reichten aufeinander abgestimmte Offerten ein. Diese wiederholten Beschränkungen stellen harte Kartelle (hardcore cartels) dar, die als schwere Verstösse gegen das Kartellgesetz (KG) angesehen werden.
Die Untersuchung wurde im Januar 2008 aufgrund von Informationen eines Dritten durch eine Hausdurchsuchungen eröffnet. Alle involvierten Unternehmen haben ihr Verhalten umgehend eingestellt und haben die Kronzeugenregelung (Bonus) beantragt.
Im vorliegenden Fall belaufen sich die ausgesprochenen Geldstrafen auf mehr als CHF 1,24 Mio. und wurden auf Basis der Sanktionsverordnung zum KG berechnet. Die Bussen wurden aufgrund des Umsatzes der Unternehmen auf den relevanten Märkten, der Schwere und Dauer der Wettbewerbsbeschränkung sowie der Umstände des Falles festgelegt. Hinzu kommt die Reduktion für diejenigen Unternehmen, welche vom Bonusprogramm profitieren.
Im vorliegenden Fall war Gfeller das erste Unternehmen, welches einen Bonus beantragte, weshalb ihr die Sanktion komplett erlassen wird. Für die weiteren Unternehmen wurden die Geldstrafen aufgrund der erwähnten Kriterien festgelegt. Die Sanktionen belaufen sich auf:
Scherler AG; CHF 395`272.- Atel Gebäudetechnik West AG (heute Alpiq InTec West AG) CHF 271`648.-; Burkhalter Elektro AG CHF 201`177.-; Etavis Arnold AG CHF 110`949.-; BKW ISP AG Elektro AG CHF 102`791.-; Gasser + Bertschy CHF 103`921.-; Energie Wasser Bern (ewb) CHF 29`192.-; Gfeller Elektro AG CHF 0.-
Mit dieser Entscheidung verurteilt die WEKO zum ersten Mal unter Auferlegung von Geldbussen die Mitglieder eines Submissionskartells. Andere Untersuchungen gegen Submissionskartelle sind im Gange (vgl. Untersuchung Aargau/Zürich). Die WEKO ist entschlossen, die Bekämpfung derartiger Abreden, die der Wirtschaft und dem Gemeinwesen wesentliche Schäden verursachen, zu verstärken. Parallel zu ihrer Intervention in konkreten Fällen hat sie ein Verfahren der Zusammenarbeit mit den Kantonen eingeführt, um diese in der Problematik zu sensibilisieren und von Synergien zu profitieren.
Das Bonusprogramm wurde vom Gesetzgeber im Jahre 2003 eingeführt. Dieses erlaubt es, die Unternehmen, welche bei der Aufdeckung und der Abschaffung einer Wettbewerbsbeschränkung kooperieren, ganz oder teilweise von einer Sanktion zu befreien. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann das erste Unternehmen Informationen liefern und eine Reduktion von 100% erhalten. Für die weiteren Unternehmen kann die Reduktion bis zu 50% von dem tatsächlich zu bezahlenden Betrag betragen.
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Die Pressemitteilung WEKO auferlegt bernischen Elektroinstallateuren Geldbussen wurde publiziert von WEKO am 14.07.2009 (Vierzehnter Juli). Die Meldung WEKO auferlegt bernischen Elektroinstallateuren Geldbussen hat die ID News-HLP-28-592351.
Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt) | |
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