Das für den 17. August geplante Hearing vor dem Gericht findet nicht statt. Sobald das Abkommen offiziell unterzeichnet ist, werden die Parteien dem Gericht beantragen, das Verfahren wie vereinbart einzustellen.
UBS begrüsst diese Einigung. UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger erklärte dazu: "Der Verwaltungsrat und das Management von UBS sind dankbar, dass die zwei Regierungen eine Einigung in dieser Angelegenheit erzielt haben. Sie danken der Schweizer Regierung und der Schweizer Delegation für ihre hervorragenden Dienste bei den Verhandlungen über diese Vereinbarung." UBS hat dem Wunsch der Regierungen zugestimmt, keine öffentliche Stellungnahme abzugeben, so lange das Abkommen noch nicht offiziell unterzeichnet ist. Dies soll in naher Zukunft erfolgen.
Die UBS ist ein global führendes Finanzinstitut mit Hauptsitz in Zürich und Basel.
Die UBS ist eine Schweizer Grossbank. Sie zählt zu den weltweit grössten Vermögensverwaltern. Ursprünglich war der Name das Akronym aus französisch Union de Banques Suisses bzw. italienisch Unione di Banche Svizzere, später dann auch englisch Union Bank of Switzerland
Für anspruchsvolle Kundinnen und Kunden auf der ganzen Welt erbringt UBS Dienstleistungen im Wealth Management, Investment Banking und Asset Management.
Die Pressemitteilung Vereinbarung über das John Doe Summons-Verfahren wurde publiziert von UBS am 13.08.2009 (Dreizehnter August). Die Meldung Vereinbarung über das John Doe Summons-Verfahren hat die ID News-HLP-24-616091.
UBS Switzerland AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Vereinbarung über das John Doe Summons-Verfahren' auf Swiss-Press.com |
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