Das Jagen ist eine ganz natürliche Verhaltensweise des Hundes. Sein wilder Verwandter, der Wolf, muss jagen, um zu überleben. Beim domestizierten Hund ist dieses Verhalten tief in den Genen verankert. Er kann es nicht unterdrücken, auch wenn sein Überleben davon nicht mehr abhängt. Je nach Hunderasse und Individuum ist das Jagdverhalten mehr oder weniger ausgeprägt und fordert entsprechend den Hundebesitzer oder die Hundebesitzerin.
Das Jagdinteresse des Hundes wird geweckt, sobald er etwas wahrnimmt, das eine Beute verspricht: ein Rascheln im Gebüsch, eine Bewegung im Dickicht, ein Geruch. Sofort richtet der Hund seine Aufmerksamkeit auf die potenzielle Beute. Er setzt sich unverzüglich in Bewegung und ist unempfänglich für die Rufe und Pfiffe des Halters oder der Halterin.
Ist die Beute gesichtet, gibt es kein Halten mehr: Das Beutetier wird verfolgt, gestellt, mitunter verletzt oder getötet. Der Hund ist zufrieden. Jagen ist für ihn ein selbstbelohnendes Verhalten.
Entpuppt sich der eigene Hund als Jäger, ist unverzügliches Handeln notwendig. Yasmine Wenk, Kampagnen-Koordinatorin Haustiere bei VIER PFOTEN Schweiz rät: «Eine einfache Massnahme ist es, den Hund dort anzuleinen, wo mit Wild zu rechnen ist: etwa im Feld und Wald.»
Mit gezielten Trainingsmassnahmen kann ein Hund lernen, sich nicht zu weit von seinem Halter oder seiner Halterin zu entfernen und unverzüglich auf dessen Rückruf zu reagieren. Zudem können Menschen bei einem gezielten, hundefreundlichen Antijagdtraining in einer Hundeschule lernen, das Jagdverhalten ihres Hundes umzuleiten und besser zu kontrollieren.
Wenk ergänzt: «Es bleibt trotz alledem ein Hund. Als Halterin oder Halter muss man immer damit rechnen, dass er doch einmal ausrückt. Da hilft es, sein Tier «lesen» zu können. Je eher Sie die typische Veränderung an ihm erkennen, desto besser können Sie einem Jagdausbruch entgegenwirken und das jagdliche Verhalten unterbrechen. Ist der Hund losgerannt, ist es oft bereits zu spät.»
Jäger dürfen Hunde erschiessen, wenn sie diese beim Wildern erwischen. In einigen Kantonen gilt eine generelle Leinenpflicht wie zum Beispiel im Tessin oder zumindest im und um den Wald in einem Zeitraum von April bis Juli, wie beispielsweise im Kanton Zürich. Durch diese Massnahme sollen Wildtiere geschützt werden. Diese Leinenpflichten sind einzuhalten, auch wenn der eigene Hund abrufbar ist. Wer in Gebieten ohne Leinenpflicht unsicher ist, ob er seinen Hund ausreichend unter Kontrolle hat, um ihn zurückzurufen, sollte auf den kompletten Freilauf des Hundes verzichten und eine Lauf- oder Schleppleine nutzen. Diese bietet Sicherheit und dem Hund recht viel Freiheit.
Die Brut- und Setzzeit läuft: Vögel bauen ihre Nester, Wildschweine bringen ihre Frischlinge zur Welt und Dachse sind schon fleissig dabei, ihren Nachwuchs aufzuziehen. Der Stress durch Hund und Mensch kann verheerende Folgen für Mutter und Jungtiere nach sich ziehen. Denn auch wenn das Muttertier dem Hund entkommt, verbrennt es wertvolle Energie, die es eigentlich für die Muttermilchproduktion benötigt. Ist die Mutter zu geschwächt, kann das im schlimmsten Fall den Tod der Jungtiere bedeuten.
Zum Schutz der heimischen Wildtiere appelliert die globale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN an alle Hundehaltende, ihre Vierbeiner von März bis Juli stets anzuleinen und an alle anderen Waldbesuchende nicht abseits der offiziellen Wege zu spazieren, zu joggen oder zu biken.
VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heim-, Nutz- und Wildtiere – wie Bären, Grosskatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemässer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen.
Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Grossbritannien, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in elf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen. In der Schweiz ist die Tierschutzstiftung ein Kooperationspartner vom Arosa Bärenland, dem ersten Bärenschutzzentrum, welches geretteten Bären aus schlechten Haltungsbedingungen ein artgemässes Zuhause gibt.
Die Pressemitteilung VIER PFOTEN Ratgeber: Wenn der Hund fürs Leben gern jagt wurde publiziert von VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz am 18.03.2024 (Achtzehnter März). Die Meldung VIER PFOTEN Ratgeber: Wenn der Hund fürs Leben gern jagt hat die ID News-HLP-43-1817014.
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