Der Antrag an die Wettbewerbskommission (Weko) sieht eine Sanktion in Höhe von rund CHF 237 Mio. wegen angeblich zu hoch angesetzter Preise für ADSL-Vorleistungsangebote vor. Swisscom weist die Vorwürfe zurück und hält eine Sanktion für ungerechtfertigt. Zum einem setzt die Verfügung eine Marktbeherrschung von Swisscom bei ADSL Diensten voraus. Die Beurteilung genau dieser Frage ist jedoch beim Bundesverwaltungsgericht hängig und sollte in naher Zukunft geklärt werden.
Zum anderen wird ebenfalls zur Zeit vom Bundesverwaltungsgericht geklärt, ob gegen die Preisgestaltung eines Unternehmens Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung keine Marktbeherrschung rechtsgültig festgestellt war und die von der WEKO als zulässig erachteten Preise gar nicht bekannt waren.
Deshalb ist Swisscom befremdet, dass dieser Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt wird, während diese Grundsatzfragen bei der Oberinstanz der Weko hängig sind. Bis in diesen Fragen Rechtssicherheit gegeben ist, wird Swisscom keine Rückstellungen vornehmen. Swisscom wird den vorliegenden Verfügungsentwurf prüfen und die Gelegenheit wahrnehmen, ihre Position zu begründen. Die anschliessend folgende Verfügung der Weko kann beim Bundesverwaltungsgericht und letztinstanzlich vor Bundesgericht angefochten werden.
Swisscom sieht keine Marktbeherrschung
In der Schweiz herrscht Infrastrukturwettbewerb, denn auch die Kabelnetzbetreiber haben in eigene Infrastrukturen investiert. Mehr als 80% der Haushalte in der Schweiz haben die Wahl zwischen Kabel-Internet und ADSL. Das Sekretariat der Weko berücksichtigt nicht, dass Kabelnetzbetreiber ebenfalls Breitband-Vorleistungen anbieten könnten, sondern wertet die Markstellung von Swisscom als beherrschend, weil die Kabelnetzbetreiber sich entschieden haben, selber solche Vorleistungen nicht anzubieten. Kleinere Kabelanbieter haben in ihrem lokalen Markt teilweise höhere Marktanteile als Swisscom.
Swisscom ist das führende Telekommunikations- und eines der führenden IT- Unternehmen der Schweiz mit Sitz in Ittigen nahe der Hauptstadt Bern.
Swisscom ist nur in der Schweiz und Italien tätig. Beteiligungen im Ausland sind für Swisscom nach Vorgabe des Bundesrates nur möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine strategische Logik aufweisen.
In der Schweiz bietet Swisscom Privatkunden Breitbanddienste, TV, Mobilfunk und umfassende Services an. Für Geschäftskunden umfasst das Angebot Netz-, Cloud- und ICT-Dienstleistungen.
In Italien bietet Swisscom mit Fastweb Privatkunden Breitbanddienste, TV und Mobilfunk an und Geschäftskunden ein umfassendes Angebot an ICT-, Cloud- und Sicherheitsdiensten.
Die Pressemitteilung Swisscom: Wettbewerb im Breitbandmarkt spielt wurde publiziert von Swisscom am 13.11.2008 (Dreizehnter November). Die Meldung Swisscom: Wettbewerb im Breitbandmarkt spielt hat die ID News-HLP-25-391762.
Swisscom AG (Firmenporträt) | |
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