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Swisscom: Entscheid zu Interkonnektionspreisen




Pressemitteilung



Swisscom AG

Pressetitel

Swisscom: Entscheid zu Interkonnektionspreisen

Verfasser / Quelle

Swisscom AG

Publikationsdatum

17.12.2007

Firmenporträt

Swisscom AG


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17.12.2007, Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) senkt die Interkonnektionspreise von Swisscom nachträglich für die Jahre 2004 bis 2006 um durchschnittlich 15 bis 20%. Swisscom analysiert den Entscheid und die finanziellen Auswirkungen im Detail und wird über das weitere Vorgehen befinden. Da die in den letzten Jahren im Rahmen der Verfahren gebildeten Rückstellungen voraussichtlich über den Rückzahlungen liegen, sind die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis 2007 positiv. Die Interkonnektionspreise von Swisscom sind seit Jahren rückläufig. Die für die Jahre 2004 bis 2006 von Swisscom offerierten Interkonnektionspreise lagen bereits im europäischen Mittelfeld; mit den neuen Preisen gehört Swisscom zu den günstigsten Anbietern.


Die Interkonnektion regelt die Bedingungen, zu denen die Konkurrenz das Netz von Swisscom nutzen kann. Die Preise werden auf Basis der Kostenmethode LRIC (long run incremental costs) berechnet. Für die Ermittlung dieser Kosten wird von einem effizienten Anbieter ausgegangen, der ein neues Netz bauen würde. Diese Methode hat zum Ziel, dass andere Anbieter, die in eigene Infrastrukturen investieren, nicht benachteiligt werden. Die Neuberechnung dieser Kosten führte jährlich zu Preissenkungen bei der Interkonnektion. Die für die Jahre 2004 bis 2006 von Swisscom offerierten Interkonnektionspreise lagen bereits im europäischen Mittelfeld. Die ComCom senkt die Interkonnektionspreise von Swisscom nachträglich um durchschnittlich 15 bis 20%. Als Folge dieses Entscheids zählen diese Preise in der Schweiz nun zu den günstigsten in Europa.

Die ComCom begründet die reduzierten Interkonnektionspreise u.a. mit längeren Abschreibungsdauern und tieferen Kapitalkosten. Swisscom analysiert derzeit den Entscheid und die finanziellen Auswirkungen im Detail und wird dann über das weitere Vorgehen befinden. Gegen die Verfügungen der ComCom kann von den beteiligten Parteien innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht werden.

Swisscom hat in den vergangenen Jahren Rückstellungen für den Fall gebildet, dass der Regulator die Interkonnektionspreise als zu hoch beurteilt. Die genaue Höhe der benötigten Rückstellungen wird nun u.a. anhand der effektiven Verkehrsverteilungen und der genutzten Angebote ermittelt. Das Unternehmen erwartet, dass die als Folge des ComCom-Entscheids nötigen Rückzahlungen etwas tiefer als die dafür gebildeten Rückstellungen ausfallen werden. Am 30. September 2007 betrugen die gesamten Rückstellungen für die Jahre 2000 bis 2007 CHF 449 Mio.



Über Swisscom AG

Swisscom ist das führende Telekommunikations- und eines der führenden IT- Unternehmen der Schweiz mit Sitz in Ittigen nahe der Hauptstadt Bern.

Swisscom ist nur in der Schweiz und Italien tätig. Beteiligungen im Ausland sind für Swisscom nach Vorgabe des Bundesrates nur möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine strategische Logik aufweisen.

In der Schweiz bietet Swisscom Privatkunden Breitbanddienste, TV, Mobilfunk und umfassende Services an. Für Geschäftskunden umfasst das Angebot Netz-, Cloud- und ICT-Dienstleistungen.

In Italien bietet Swisscom mit Fastweb Privatkunden Breitbanddienste, TV und Mobilfunk an und Geschäftskunden ein umfassendes Angebot an ICT-, Cloud- und Sicherheitsdiensten.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Swisscom: Entscheid zu Interkonnektionspreisen -

Quelle: Swisscom AG | Publiziert am 17.12.07


Die Pressemitteilung Swisscom: Entscheid zu Interkonnektionspreisen wurde publiziert von Swisscom AG am 17.12.2007 (Siebzehnter Dezember). Die Meldung Swisscom: Entscheid zu Interkonnektionspreisen hat die ID News-HLP-25-219923.



Weitere Informationen und Links:

 Swisscom AG (Firmenporträt)
 Artikel 'Swisscom: Entscheid zu Interkonnektionspreisen' auf Swiss-Press.com




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