Die Regel des Spitaltarifs ist klar: der Austrittstag nach einer stationären Behandlung darf nicht als Spitaltag abgerechnet werden. Trotzdem weist das BAG die Krankenkassen an, auch den letzten Tag eines Spitalaufenthalts in Rechnung zu stellen, wodurch Patienten mit jährlichen Mehrkosten in Millionenhöhe belastet werden.
In einem Urteil vom 23. Mai 2019 hat das Sozialversicherungsgericht Zürich das Offensichtliche bestätigt: Dieses Vorgehen ist unzulässig.
Als Rechtfertigung seiner Empfehlung verweist das BAG darauf, dass kein Bundesgerichtsurteil zu dieser Frage vorliege. Diese Begründung ist absurd, denn das BAG hätte selber die Möglichkeit gehabt, das aktuell gültige Urteil weiterzuziehen und so einen Bundesgerichtsentscheid herbeizuführen. Trotzdem hat es darauf verzichtet. Somit ist das vorliegende Urteil aus Zürich rechtskräftig.
Vor wenigen Wochen wurde bereits ein ähnlicher Fall publik: Alle grossen Krankenkassen haben auf Empfehlung des BAG jahrelang Spitalkosten falsch verrechnet - ebenfalls zu Lasten der Patienten. Das Bundesgericht hat entschieden, dass dies ebenfalls unzulässig war.
Für den Konsumentenschutz zeigen diese beiden Fälle, dass das BAG in seiner Aufsichtsfunktion versagt. Dazu Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes: «Einmal mehr zeigt sich, dass das BAG die rechtlichen Grundlagen zum Nachteil der Versicherten unzulässig ausgelegt hat. Da stellt sich die Frage, ob diese zwei Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind. Deshalb empfehlen wir der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die Aufsichtstätigkeit des BAG zu überprüfen».
Zudem fordert der Konsumentenschutz, dass die zu Unrecht einkassierten Beträge rückerstattet werden. Dis wäre mit einem pauschalen Beitrag einfach zu handhaben - damit kein riesiger administrativer Prozess dafür erstellt werden muss. «Aufgrund der Weisung des BAG wurden Versicherten jahrelang ungerechtfertigte Beträge in Rechnung gestellt. Diese müssen rückerstattet werden.»
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.
Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.
Die Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: BAG nimmt Aufsichtsfunktion nicht wahr - erneut zum Schaden der Versicherten wurde publiziert von Stiftung für Konsumentenschutz am 25.10.2019 (Fünfundzwanzigster Oktober). Die Meldung Stiftung für Konsumentenschutz: BAG nimmt Aufsichtsfunktion nicht wahr - erneut zum Schaden der Versicherten hat die ID News-HLP-44-1798405.
Stiftung für Konsumentenschutz (Firmenporträt) | |
Artikel 'Stiftung für Konsumentenschutz: BAG nimmt ...' auf Swiss-Press.com |
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