Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Teilliberalisierung des Marktes für brennbare, haushaltähnliche Abfälle aus Unternehmen: Firmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen sind für die Sammlung und Entsorgung ihrer haushaltähnlichen Abfälle neu selber zuständig, nicht mehr das Gemeinwesen.
Dies führt dazu, dass sich einzelne Betriebsfilialen mit wenigen Mitarbeitenden mit privaten Entsorgern um die korrekte Entsorgung kümmern oder mit der Gemeinde einen Vertrag abschliessen müssen. Die bisher einfachste Lösung, der Kauf eines Gebührensacks und das Bezahlen der kommunalen Grundgebühr für die Benutzung der Sammelstellen, ist für solche Betriebe nicht mehr zulässig.
Zudem müssen Städte und Gemeinden systematisch und wiederkehrend die Struktur von Konzernen und deren Organisation der Abfallentsorgung erfassen und auswerten, um beurteilen zu können, ob die Betriebsabfälle zu ihrem Monopolauftrag gehören oder nicht. Da sich Firmenstrukturen laufend ändern, wird dies für die Städte und Gemeinden zur Daueraufgabe.
Für den Schweizerischen Städteverband, den Schweizerischen Gemeindeverband und den Schweizerischen Verband Kommunale Infrastruktur ist diese Lösung praxisfremd, der administrative Aufwand enorm und daher nicht akzeptabel.
Der Schweizerische Städteverband ist der Dienstleistungs- und Interessenverband, der die Interessen der Städte und städtischen Gemeinden in der Schweiz vertritt. Damit ist der Städteverband die Stimme der urbanen Schweiz, in der rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung wohnen und 84 % der Wirtschaftsleistung unseres Landes erbracht werden. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 125 Mitglieder.
Der Schweizerische Städteverband setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Wir informieren die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bieten eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten unserer Mitglieder bilden eine weitere Facette unserer Aktivitäten. Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.
Die Pressemitteilung Schweizerischer Städteverband: Kommunalverbände verlangen Lösung mit weniger Bürokratie wurde publiziert von Schweizerischer Städteverband am 04.07.2019 (Vierter Juli). Die Meldung Schweizerischer Städteverband: Kommunalverbände verlangen Lösung mit weniger Bürokratie hat die ID News-HLP-44-1797074.
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