Für die Verbreitung dieser Meldung gilt eine Sperrfrist bis Donnerstag, 14. November 2019, 12:00 Uhr.
Ein sprachlicher Hinweis: Journalistinnen und Journalisten schreiben im Zusammenhang mit Schlussberichten der Ombudsstelle oft, der Ombudsmann habe «entschieden» oder «geurteilt». Das ist falsch. Der Ombudsmann entscheidet nichts, er gibt bloss seine Einschätzung bekannt. Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Kontakt:
Ombudsmann SRG Deutschschweiz Roger Blum, Tel. 079 618 39 69,
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Die Pressemitteilung SRG: Schlussbericht der Ombudsstelle zum «Club» vom 22. Oktober 2019 wurde publiziert von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft am 15.11.2019 (Fünfzehnter November). Die Meldung SRG: Schlussbericht der Ombudsstelle zum «Club» vom 22. Oktober 2019 hat die ID News-HLP-7-1798624.
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt) | |
Artikel 'SRG: Schlussbericht der Ombudsstelle zum «Club» ...' auf Swiss-Press.com |
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