Dieses Anliegen darf dem Ziel der Preisstabilität nicht zuwiderlaufen, ansonsten die Glaubwürdigkeit der Zentralbanken beeinträchtigt wird. Eine enge Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Behörden der Bankenaufsicht ist zentral wichtig. Die Versuchung ist gross, die Kräfte in diesem Bereich zu konzentrieren. In der Schweiz würde man aber Gefahr laufen, mit einer Zentralisierung der Bankenaufsicht bei der Nationalbank deren Unabhängigkeit zu beeinträchtigen.
Was die Finanzinstitute von systemischer Bedeutung angeht, so muss alles vorgekehrt werden, um die Wahrscheinlichkeit und die Risiken einer neuerlichen Systembedrohung zu vermindern. Diese Thematik wird im Rahmen des Financial Stability Board eingehend erörtert.
Damit die Zentralbanken über die nötigen Instrumente zur Durchführung ihrer Auftrages im Krisenfall verfügen, sind ein liberaler rechtlicher Rahmen und ausreichende Reserven in Form eigener Mittel notwendig. Die Nationalbank befindet sich diesbezüglich in einer komfortablen Situation.
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.
Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.
Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.
Die Pressemitteilung SNB: Die Finanzkrise ebbt ab: Lehren für die Zentralbanken wurde publiziert von SNB am 25.11.2009 (Fünfundzwanzigster November). Die Meldung SNB: Die Finanzkrise ebbt ab: Lehren für die Zentralbanken hat die ID News-HLP-24-699532.
Schweizerische Nationalbank (Firmenporträt) | |
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