Im Jahr 2017 werden die Krankenversicherer in den Kantonen ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD und GE insgesamt 360 Millionen Franken an die Versicherten auszahlen. Der Unterschied zwischen der einbezahlten Prämie und den Aufwendungen für die Vergütung medizinischer Leistungen war in diesen Kantonen unterschiedlich gross. Entsprechend werden auch die Rückerstattungen in den einzelnen Kantonen unterschiedlich hoch ausfallen.
Die 360 Millionen Franken setzen sich aus zwei verschiedenen Beträgen zusammen: Der Bund leistet 2017 seinen dritten Beitrag von 88,7 Millionen Franken; die Versicherer leisten einen Beitrag an die Prämienkorrektur in der Höhe von 271 Millionen Franken. Diese Beiträge werden in Form einer „Prämienrückerstattung“ an die Versicherten in den Kantonen ausbezahlt, welche in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt haben. Die Krankenversicherer ziehen die Beträge von der Juniprämie ab oder zahlen sie separat an die Versicherten aus. Mit dieser dritten und letzten Rückerstattung ist die Korrektur der Prämien der Jahre 1996 bis 2013 abgeschlossen.
Die Versicherten haben auch dann Anspruch auf die Prämienrückerstattung, wenn sie nicht die ganze Prämie selbst bezahlen (z.B. im Fall einer Prämienverbilligung). Die Kantone können aber die Prämienverbilligung um den betreffenden Betrag (Prämienrückerstattung) kürzen. Nicht betroffen von allfälligen Kürzungen sind Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen.
Die konkreten Beträge für die einzelnen Kantone sind im Anhang „Auszahlungen 2017“ zu finden.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.
Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.
Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.
L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.
L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.
The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.
Die Pressemitteilung Prämienausgleich 2017 Bundesamt für Gesundheit BAG wurde publiziert von Bundesamt für Gesundheit BAG am 17.02.2017 (Siebzehnter Februar). Die Meldung Prämienausgleich 2017 Bundesamt für Gesundheit BAG hat die ID News-HLP-9-1788416.
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