Zwei von drei Gesamtarbeitsverträgen im Detailhandel hat die Migros abgeschlossen (Migros-L-GAV und Globus GAV, Coop GAV). Sie lässt sich allein ihren Landes- Gesamtarbeitsvertrag jährlich 600 Mio. kosten. Mit einem umfassenden familienpolitischen Konzept, das vom Schwangerschafts-, Mutterschafts-, Vaterschafts- bis hin zum Elternschaftsurlaub reicht, ist sie eine familienpolitische Vorreiterin. Mit 2’900 Lernenden ist sie zudem die grösste private Lehrstellenanbieterin in der Schweiz. Und mit Lohnanpassungen von nominell 17.5 Prozent bzw. Reallohnerhöhung von 10.5 Prozent seit dem Jahr 2001 muss sie auch in der Lohnpolitik keinen Vergleich scheuen.
Hätte die Gewerkschaft Unia in der Migros nicht eine so schmale Mitgliederbasis – sie vertritt nach ihren eigenen Angaben nur 2.5 Prozent der Migros-Mitarbeitenden und knapp 3 Prozent im gesamten schweizerischen Detailhandel – wüsste sie auch, dass der Mindestlohn in der Migros (ein Mindestanfangslohn für zwanzigjährige ohne Berufsausbildung) bei weniger als 0.3 Prozent der Mitarbeitenden überhaupt Anwendung findet. Eine Gewerkschaft, die selbst in der hochproduktiven Uhrenindustrie einen Mindestlohn von CHF 2’400.- vereinbart hat und dies – wie in der Schweiz üblich – regional abgestuft, sollte mit Kritik an anderen vorsichtig sein. Das gilt auch in der Arbeitszeitfrage. Schliesslich kann dank der Unia in der Maschinenindustrie – und davon wurde schon vielfach Gebrauch gemacht – die Arbeitszeit ohne jeden Lohnausgleich bis zu 45 Stunden erhöht werden. In der Migros wurde die Arbeitszeit für knapp 10 Prozent der Mitarbeitenden auf 43 Stunden erhöht - für 90 Prozent der Beschäftigten bleibt sie also bei 41 Stunden und liegt damit klar unter der durchschnittlichen Arbeitszeit in der Schweiz. Die betroffenen Mitarbeitenden erhalten dafür innerhalb eines Jahres bis zu 6 Prozent mehr Lohn.
Die Migros gehört zu den grössten Detailhändlern der Schweiz. Konsumenten und Konsumentinnen finden in den zahlreichen Verkaufsstellen die Produkte für den täglichen Gebrauch.
Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) mit Sitz in Zürich nimmt verschiedene Aufgaben innerhalb der Migros wahr.
Der MGB bildet gemeinsam mit den zehn Migros-Genossenschaften, der Eigenindustrie, den Dienstleistungsunternehmen sowie den weiteren zugehörigen oder nahe stehenden Betrieben, Organisationen und Stiftungen die Migros-Gruppe.
Die wichtigsten Organe des MGB sind die Delegiertenversammlung, die Verwaltung (Verwaltungsrat) und die Generaldirektion.
Die Pressemitteilung Migros: Versuch am untauglichen Objekt wurde publiziert von Migros AG am 30.05.2008 (Dreissigster Mai). Die Meldung Migros: Versuch am untauglichen Objekt hat die ID News-HLP-25-289341.
Migros-Genossenschafts-Bund (Firmenporträt) | |
Artikel 'Migros: Versuch am untauglichen Objekt' auf Swiss-Press.com |
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