Wie bisher achten die Kantone bei der Zulassung von Leistungserbringern auf den Bedarf. Sie können weiterhin vorsehen, dass die festgelegte Höchstzahl für eine oder mehrere Kategorien von Leistungserbringern nicht gilt. Bei Unterversorgung können sie nach wie vor Ärztinnen und Ärzte zulassen, auch wenn die Höchstgrenze nach Verordnung bereits erreicht ist.
Das Parlament hat bei seiner Änderung explizit auch die die unselbständigen Ärztinnen und Ärzte in Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege, wie beispielsweise einer Gruppenpraxis, dem Zulassungsstopp unterstellt. Die Anpassung der Verordnung in Bezug auf solche Organisationen und auf weitere mögliche Punkte soll im Herbst erfolgen.
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.
Die Pressemitteilung Krankenversicherung: Verordnung zum Zulassungsstopp für Leistungserbringer wird verlängert wurde publiziert von Staatssekretariat für Wirtschaft - SECO am 25.06.2008 (Fünfundzwanzigster Juni). Die Meldung Krankenversicherung: Verordnung zum Zulassungsstopp für Leistungserbringer wird verlängert hat die ID News-HLP-31-302297.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Firmenporträt) | |
Artikel 'Krankenversicherung: Verordnung zum ...' auf Swiss-Press.com |
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