Im Berichtsjahr sind 30 neue Beschwerden eingegangen, 10 mehr als im Vorjahr. Die eingegangenen Beschwerden betrafen in 25 Fällen Fernseh- und in fünf Fällen Radiosendungen. In sprachregionaler Hinsicht handelte es sich um 19 deutschsprachige, neun französischsprachige und zwei italienischsprachige Ausstrahlungen. Gegenstand von Beschwerden bildeten u.a. 16 Sendungen des Schweizer Fernsehens SF und drei von Radio DRS. Beanstandet wurden überwiegend Informa-tionssendungen aus Programmen der SRG, insbesondere des SF und der TSR. Die entsprechenden Rügen standen in zahlreichen Fällen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über innen- und aussenpolitische Themen. Dabei gilt es vorab Wahlen, aktuelle innenpolitische Fragen - Tierschutz, Waffenregulierung, Klimaschutz, Minarettinitiative - und den Nahostkonflikt zu nennen.
Von den 19 im Berichtsjahr eröffneten Entscheiden erachtete die UBI fünf Beschwerden als begründet. Gutgeheissen hat sie Beschwerden gegen drei Beiträge von SF 1: Sendung "Schweiz Aktuell", Beitrag "Freiburger Original in der Regierung"; Nachrichtenmagazin "10 vor 10", Beitrag über die Schweizer Therapiestation "Fuente Alamo"; Konsumentenmagazin "Kassensturz", Beitrag über einen prominenten Schönheitschirurgen. Die Veranstalterin hat die drei Entscheide beim Bundesgericht angefochten. Dieses hat die UBI-Entscheide i.S. "Schweiz Aktuell" und "10 vor 10" gestützt, das Verfahren i.S. "Kassensturz" ist noch hängig. Die UBI hat überdies Beschwerden gegen Tele Züri, Sendung "ZüriInfo", Beitrag über eine Kampagne des Zürcher Tierschutzbundes für das "Pelz frei"-Label, wegen Verletzung des rundfunkrechtlichen Persönlichkeitsschutzes und gegen in diversen Lokalradios ausgestrahlte Werbespots von "Santésuisse" wegen unzulässiger politischer Werbung gutgeheissen.
Bei der materiell-rechtlichen Beurteilung standen die programmrechtlichen Informationsgrundsätze und insbesondere das Sachgerechtigkeitsgebot im Vordergrund. Die UBI wies einige Beschwerden trotz Fehlern in den beanstandeten Beiträgen ab. Die UBI darf im Rahmen ihrer Tätigkeit keine eigentliche Fachaufsicht betreiben, sondern muss sich auf eine Rechtskontrolle beschränken.
Seit Inkrafttreten der neuen Radio- und Fernsehgesetzgebung am 1. April 2007 sind die Beratungen der UBI grundsätzlich öffentlich. Juristische Personen und andere Vereinigungen sind neu auch beschwerdebefugt, sofern sie eine enge Beziehung zum Gegenstand einer Sendung aufweisen. Überdies ist der Jugendschutz im neuen Recht ausgebaut worden. Schweizerische Fernsehveranstalter sind verpflichtet, jugendgefährdende Sendungen akustisch oder optisch zu kennzeichnen.
Die Pressemitteilung Jahresbericht 2007 der UBI wurde publiziert von Boetsch Urs Immobilien Treuhand AG am 01.04.2008 (Erster April). Die Meldung Jahresbericht 2007 der UBI hat die ID News-HLP-34-257480.
Artikel 'Jahresbericht 2007 der UBI' auf Swiss-Press.com |
Hochschule für Technik: FHNW Rover Träff – Duell der Marsroboter
Fachhochschule Nordwestschweiz, 26.04.2024VIER PFOTEN hilft Grosskatzen in grausamer Privathaltung
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, 26.04.2024Ehemaliges Munitionslager Mitholz: Projektstand und Sicherheitsmassnahmen
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, 26.04.2024
13:01 Uhr
Ekel-Kaffeemaschine soll schuld sein an Insekten-Kaffee »
12:31 Uhr
«Die Schweiz muss sich zwingend auf einen Notfall vorbereiten» »
12:12 Uhr
Saläre im Langfrist-Vergleich: In welchen Berufen die Löhne ... »
11:11 Uhr
Ressourcen und Geopolitik: so verletzlich und abhängig sind ... »
10:31 Uhr
Google und Microsoft mit deutlich mehr Umsatz und Gewinn »
Barilla Tomatensauce Napoletana
CHF 6.00 statt 9.00
Coop-Gruppe Genossenschaft
BIC Soleil Colour Collection 3-Klingen-Damenrasierer
CHF 5.95 statt 9.10
Denner AG
Blue Brand Choko Snack
CHF 5.50 statt 7.00
Denner AG
Buitoni Piccolinis
CHF 3.95 statt 4.95
Lidl Schweiz AG
Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel
CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Crosswave Fahrradschloss Veloschloss
CHF 7.90 statt 9.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Aktueller Jackpot: