HEV Schweiz - Neues Rekordtief des Referenzzinses: Auswirkungen auf die Mieten




Pressemitteilung



HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Pressetitel

HEV Schweiz - Neues Rekordtief des Referenzzinses: Auswirkungen auf die Mieten

Verfasser / Quelle

HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Publikationsdatum

03.03.2020

Firmenporträt

HEV Hauseigentümerverband Schweiz


- - - - - - - - - - START HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG - - - - - - - - - -

03.03.2020, Zürich (ots) - Der hypothekarische Referenzzinssatz für die Mieten ist um ein weiteres Viertelprozent auf ein neues Allzeittief gesunken. Mit Wirkung ab dem 3. März 2020 beträgt er nur noch 1,25 Prozent. Der Hauseigentümerverband Schweiz empfiehlt den Vermietern, ihre Mietzinse aufgrund der neuen Situation zu überprüfen. Das Gesetz kennt bei Änderungen des Referenzzinssatzes keinen Automatismus, weder bei Senkungen noch bei Erhöhungen. Die Kostensituation ist in jedem Mietverhältnis anders. Der Hauseigentümerverband Schweiz empfiehlt den Vermietern daher, ihre Mietzinse aufgrund der aktuellen Kostensituation zu überprüfen.


Jedes Mietverhältnis ist anders

Für Mietzinsanpassungen sind gemäss Mietrecht verschiedene Kostenfaktoren entscheidend. Eine Reduktion des Referenzzinssatzes von 1,5% auf 1,25% entspricht einer Mietzinsreduktion um 2,91%. Dagegen kann der Vermieter 40% der allgemeinen Teuerung sowie Steigerungen der Unterhalts- und Betriebskosten (Gebühren, Liftabos, Versicherungen etc.) aufrechnen. In zahlreichen Regionen werden für diese Kostensteigerungen von den Schlichtungsbehörden jährliche Pauschalen von 0,5 bis 1% anerkannt. Zudem kann der Vermieter seit der letzten Mietzinsänderung vorgenommene Investitionen für wertvermehrende oder energetische Verbesserungen verrechnen: Jährlich werden in der Schweiz von Privaten rund 12 Mrd. in Umbauarbeiten und Renovationen von Liegenschaften investiert. Ein erheblicher Teil davon sind wertvermehrende Investitionen. Insbesondere die Investitionen für energetische Sanierungen werden aufgrund neuer Bau- und Energie-Vorschriften künftig noch zunehmen. Die immensen Aufwendungen in den vergangenen Jahren konnten vielfach mit Zinssenkungen verrechnet und so ohne grosse Mietzinserhöhungen ausgeführt werden. Daher gibt es selbst in den Städten immer noch zahlreiche günstige Mietzinse. Seit über 20 Jahren werden im Durchschnitt nur rund 16% des Einkommens für die Miete aufgewendet.

Senkungsanspruch nur bei Missbräuchlichkeit Ein Senkungsanspruch besteht gemäss Gesetz generell nur dann, wenn der Vermieter mit dem bestehenden Mietzins einen übersetzten Ertrag erzielt. Zulässig ist ab dem 3. März 2020 ein Nettoertrag auf den investierten Eigenmitteln von max. 1,75%; bei neueren Bauten eine Bruttorendite von rund 3,25%. Ein Vermieter, der keinen kostendeckenden Ertrag erzielt, muss den Mietzins nicht senken. Bei Altliegenschaften ist die Orts- bzw. Quartierüblichkeit des Mietzinses entscheidend. Ein üblicher Mietzins muss nicht gesenkt werden. Können sich die Mieter und Vermieter nicht einigen, so hat der Vermieter in einem allfälligen Verfahren den zulässigen Ertrag oder die Orts- bzw. Quartierüblichkeit des Mietzinses zu beweisen. Die Anforderungen an den Nachweis sind enorm hoch.

Kontakt:

HEV Schweiz

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Tel.: +41/44/254'90'20

Mobile: +41/79/602'42'47

E-Mail: info@hev-schweiz.ch



Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.

Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG HEV Schweiz - Neues Rekordtief des Referenzzinses: Auswirkungen auf die Mieten -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 03.03.2020 | Aktualisiert um 09:07 Uhr


Die Pressemitteilung HEV Schweiz - Neues Rekordtief des Referenzzinses: Auswirkungen auf die Mieten wurde publiziert von HEV Hauseigentümerverband Schweiz am 03.03.2020 (Driter März). Die Meldung HEV Schweiz - Neues Rekordtief des Referenzzinses: Auswirkungen auf die Mieten hat die ID News-HLP-44-1799714.



Weitere Informationen und Links:

 HEV Hauseigentümerverband Schweiz (Firmenporträt)
 Artikel 'HEV Schweiz - Neues Rekordtief des ...' auf Swiss-Press.com




Barilla Tomatensauce Napoletana

CHF 6.00 statt 9.00
Coop-Gruppe Genossenschaft    Coop-Gruppe Genossenschaft

BIC Soleil Colour Collection 3-Klingen-Damenrasierer

CHF 5.95 statt 9.10
Denner AG    Denner AG

Blue Brand Choko Snack

CHF 5.50 statt 7.00
Denner AG    Denner AG

Buitoni Piccolinis

CHF 3.95 statt 4.95
Lidl Schweiz AG    Lidl Schweiz AG

Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel

CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund    Migros-Genossenschafts-Bund

Crosswave Fahrradschloss Veloschloss

CHF 7.90 statt 9.90
Migros-Genossenschafts-Bund    Migros-Genossenschafts-Bund

Alle Aktionen »
5
29
32
36
37
38
2

Nächster Jackpot: CHF 14'300'000


2
20
39
40
47
4
8

Nächster Jackpot: CHF 163'000'000


Aktueller Jackpot:




Abonnieren Sie unseren News­letter



Newsletter