Der hieraus resultierende massiv erhöhte Kostendruck führt bei einer Mehrheit der HEV-Mitglieder zu einer ablehnenden Haltung. Der Beschluss des Vorstandes widerspiegelt in seinem Ergebnis auch die Meinungsäusserung der Delegiertenversammlung des HEV Schweiz vom Dezember 2020, an der mit einer deutlichen Mehrheit von gut zwei Dritteln der 580 Stimmenden das Referendum zu diesem CO2- Gesetz verlangt wurde.
Der HEV Schweiz bekennt sich zur Energiestrategie und zu den Bestrebungen des Bundesrates, den Gesamtenergiebedarf zu senken und den Treibhausgas-Ausstoss zu reduzieren. Die nun vorliegende Totalrevision des CO2-Gesetzes zeigt sich aber einseitig und schlägt ein Tempo an, das nicht mit den Erneuerungszyklen im Gebäudebereich vereinbar ist. Die Hauptkritik des HEV gilt folgenden Punkten der Gesetzesvorlage:
- In diesem CO2-Gesetz wird für den
Gebäudesektor als einziger Bereich ein verbindlicher Zielwert von minus 50 Prozent des Treibhausgas-
Ausstosses bis 2027 vorgesehen. Dies obwohl gerade dieser Sektor bis anhin am stärksten zur
Senkungsleistung beigetragen hat. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) konnte der
Treibhausgas-Ausstoss im Gebäudebereich bereits vor drei Jahren gegenüber 1990 um 34 Prozent
gesenkt werden. Dies entspricht dem anteiligen Zielwert von 2030 für den Gesamt-Ausstoss.
- Der
Fokus dieses CO2-Gesetzes ist zu einseitig auf die Treibhausgas-Reduktion gerichtet und blendet den
damit verbundenen steigenden Strombedarf aus.
- Der in diesem CO2-Gesetz für Gebäude schon ab
2023 vorgesehene Grenzwert von 20 kg CO2 pro m2 beheizte Fläche führt dazu, dass schon ab 2023 bei
vier Fünfteln der Bauten bei einem Heizungsersatz zusätzliche Sanierungsmassnahmen durchgeführt oder
das Heizsystem (Energieträger) gewechselt werden müssten. Bei den meisten Häusern ist z.B. ein
Umstieg auf Wärmepumpen nicht ohne zusätzliche Massnahmen möglich.
- Die Gesamtkosten-
Belastung durch einen Heizungsersatz kann sich je nach Objekt und Lage aufgrund zusätzlich
erforderlicher Dämm-Massnahmen gegenüber den Kosten des Heizungsaggregats verdoppeln bis
verdreifachen. Der kritische Punkt liegt hier beim unmittelbar und vollumfänglich aufzubringenden
Investitionsvolumen. Ein Verweis auf die Amortisation während der nachfolgenden Lebensdauer hilft einem
betroffenen Wohneigentümer rein gar nichts.
- Allein die HEV-Mitglieder investieren bereits heute
jährlich rund 9.5 Milliarden Franken in ihre Liegenschaften (Basis: Mitgliederbefragung 2019 mit 20'000
Rückmeldungen). Auf den gesamten Schweizer Wohnimmobilienmarkt hochgerechnet bedeutet dies
jährliche Investitionen von mehr als 20 Milliarden Franken, die zu einem Grossteil Energieeinsparungen
und Verminderungen des Treibhausgas-Ausstosses bewirken.
Im Gesamtfazit des HEV Schweiz zeigt sich für die aktuell vorliegende, am 13. Juni zur Abstimmung anstehende Totalrevision des CO2- Gesetzes deshalb: zu einseitig, zu schnell, zu tiefgreifend und damit für viele Wohneigentümer finanziell nicht stemmbar.
Mit einer spezifischen Informationskampagne wird der HEV diese kritischen Elemente an die Verbandsmitglieder und weitere Interessierte herantragen.
Pressekontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail:
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Die Pressemitteilung HEV Schweiz: NEIN zu diesem CO2-Gesetz wurde publiziert von HEV Schweiz am 22.03.2021 (Zweiundzwanzigster März). Die Meldung HEV Schweiz: NEIN zu diesem CO2-Gesetz hat die ID News-HLP-44-1804263.
HEV Hauseigentümerverband Schweiz (Firmenporträt) | |
Artikel 'HEV Schweiz: NEIN zu diesem CO2-Gesetz' auf Swiss-Press.com |
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