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GastroSuisse: Gutachten stellt rechtswidrige Entscheidungsfindung des Bundesrates bezüglich den Corona-Massnahmen fest




Pressemitteilung



GastroSuisse

Pressetitel

GastroSuisse: Gutachten stellt rechtswidrige Entscheidungsfindung des Bundesrates bezüglich den Corona-Massnahmen fest

Verfasser / Quelle

GastroSuisse

Publikationsdatum

14.04.2021

Firmenporträt

GastroSuisse


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14.04.2021, Zürich - Ein umfassendes Gutachten von der renommierten Professorin Dr. Isabelle Häner (Universität Zürich) und Dr. Livio Bundi vom 12. April 2021 zeigt auf, dass der Bundesrat bei der Verordnung der Corona- Massnahmen eine rechtswidrige Entscheidungsfindung vornimmt. Das Gutachten kommt unter anderem zum Schluss, dass der Bundesrat die Corona-Richtwerte anpassen und erweitern muss.


Der Bundesrat ist mit Blick auf seine anstehenden Entscheidungen betreffend Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verpflichtet, für eine verhältnismässige Gefahrenabwehr geeignete und nachvollziehbare Kriterien und Richtwerte aufzustellen, welche nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen berücksichtigen - ansonsten sind insbesondere Betriebsschliessungen nicht gerechtfertigt.

Die vom BAG publizierten Indikatoren und Richtwerte für den nächsten Öffnungsschritt bzw. die nächste Verschärfung erweisen sich als ungeeignet sowie unvollständig und vermögen in keiner Weise, die von Art. 1a Covid-19- Gesetz (neu in Kraft seit 20. März 2021) sowie der Bundesverfassung gestellten Anforderungen an die Entscheidungsfindung abzubilden. Ein auf die derzeitigen BAG-Richtwerte abgestützter bundesrätlicher Entscheid wäre als verfassungs- und gesetzeswidrig einzustufen.

Es muss verneint werden, dass die derzeitigen BAG-Richtwerte zu einer richtigen Entscheidungsfindung für eine verhältnismässige Gefahrenabwehr beizutragen vermögen. Wichtig wäre in epidemiologischer Hinsicht etwa der Indikator der Über-/Untersterblichkeit basierend auf einer altersspezifischen Sterblichkeit.

Der Bundesrat hat zudem Indikatoren und Richtwerte zu schaffen, welche dazu geeignet sind, auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte insbesondere im Zusammenhang mit seinen bislang angeordneten Massnahmen in seine Entscheidungsfindung miteinzubeziehen. In Frage käme dafür etwa der Indikator der Arbeitslosenquote pro Branche oder die Anzahl der Hospitalisierungen in psychiatrischen Kliniken.

Anlage: Gutachten Prof. Dr. Häner / Dr. Bundi vom 12. April 2021 (PDF) oder unter www.gastrosuisse.ch

Pressekontakt:

Kontakt: GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident

Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch



Über GastroSuisse

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Wir vertreten die Interessen des Gastgewerbes, fördern das Image der Branche, engagieren uns für Berufsbildung und Qualität. Mit zukunftsweisenden Produkten und Dienstleistungen unterstützen wir die Branche in ihrer Entwicklung.

Gegen 20’000 Mitglieder, davon rund 2500 Hotels, organisiert in 26 Kantonalverbänden und fünf Fachgruppen, machen uns zum grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband der Schweiz.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG GastroSuisse: Gutachten stellt rechtswidrige Entscheidungsfindung des Bundesrates bezüglich den Corona-Massnahmen fest -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 14.04.2021 | Aktualisiert um 09:14 Uhr


Die Pressemitteilung GastroSuisse: Gutachten stellt rechtswidrige Entscheidungsfindung des Bundesrates bezüglich den Corona-Massnahmen fest wurde publiziert von GastroSuisse am 14.04.2021 (Vierzehnter April). Die Meldung GastroSuisse: Gutachten stellt rechtswidrige Entscheidungsfindung des Bundesrates bezüglich den Corona-Massnahmen fest hat die ID News-HLP-44-1804493.



Weitere Informationen und Links:

 GastroSuisse (Firmenporträt)
 Artikel 'GastroSuisse: Gutachten stellt rechtswidrige ...' auf Swiss-Press.com




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