Die Graubündner Kantonalbank bestätigt, gegen drei Betreibungen in Höhe von dreimal CHF 20‘524‘680'000.- Rechtsvorschlag erhoben zu haben.
Der geltend gemachte Betrag entbehrt jeglicher Vernunft und Grundlage und konnte in keiner Art und Weise substanziell begründet werden. Die Graubündner Kantonalbank verweist auf die vorliegenden Fakten und bekannten Berichte. Die Bank hält fest, dass die Angelegenheit «Parmalat» durch PriceWaterhouse-Coopers im Rahmen eines Spezialberichts an die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) ausführlich untersucht und aufgearbeitet worden ist. Die EBK attestierte der Graubündner Kantonalbank kein aufsichtsrechtliches Fehlverhalten.
Die Graubündner Kantonalbank (GKB) hat bereits in früheren Mitteilungen darauf hingewiesen, dass eventuell mit strafrechtlichen Untersuchungen zu rechnen sei. Das Vorgehen und der Versuch hingegen, die Bank mit haltlosen Forderungen in Misskredit zu bringen, kann nach über zwei Jahren intensiver Abklärungen in keiner Weise akzeptiert werden. Die Graubündner Kantonalbank weist die unberechtigten Forderungen mit aller Entschiedenheit zurück. Die Bank hat sich in sämtlichen Abklärungen stets kooperativ verhalten und orientiert sich weiterhin konsequent an den Fakten.
Die 1870 gegründete Graubündner Kantonalbank bietet alles, was eine moderne Universalbank ausmacht - für Privatpersonen, die Wirtschaft und die öffentliche Hand.
Mit einer umfassenden Dienstleistungspalette, attraktiven Arbeitsplätzen, einem fortschrittlichen Weiterbildungsangebot und einem ausgewogenen Value Management trägt sie den Bedürfnissen von Kunden, Mitarbeitenden, Investoren, Eigentümern und Öffentlichkeit Rechnung.
Die Pressemitteilung GKB stellt klar: Forderungen unbegründet wurde publiziert von Graubündner Kantonalbank am 30.09.2005 (Dreissigster September). Die Meldung GKB stellt klar: Forderungen unbegründet hat die ID News-HLP-24-13195.
Graubündner Kantonalbank (Firmenporträt) | |
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