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Eine neue Charta zur Förderung der Schweizer Musik




Pressemitteilung



Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Pressetitel

Eine neue Charta zur Förderung der Schweizer Musik

Verfasser / Quelle

SRG SSR

Publikationsdatum

14.03.2024

Firmenporträt

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft


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14.03.2024, Bern (ots) - Anlässlich des Treffens des Dialogorgans "Schweizer Musik" 2024, haben die SRG und die Vertreter:innen von zehn Organisationen der Schweizer Musikbranche die neue Charta der Schweizer Musik unterzeichnet. Die Zusammenarbeitsvereinbarung hat zum Ziel, die Schweizer Musik und neue Talente zu fördern und deren Sichtbarkeit zu erhöhen. Seit der 20-jährigen Zusammenarbeit sind die Sendeanteile von Schweizer Musik auf allen Radiosendern der SRG gestiegen und betragen auf einigen Sendern mehr als 50 Prozent der Sendezeit.


Die Charta der Schweizer Musik ist eine Zusammenarbeitsvereinbarung der SRG mit der Schweizer Musikbranche. Darin bekennt sich die SRG dazu, die Schweizer Musik und Künstler:innen, insbesondere neue Talente, in ihrem gesamten Programmangebot zu fördern, redaktionelle Beiträge und Sondersendungen über Schweizer Musik auszustrahlen und anhand von Partnerschaften an der Förderung der Schweizer Musik eine aktive Rolle zu spielen. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Treffens des Dialogorgans "Schweizer Musik", haben die SRG und die Vertreter:innen von zehn Organisationen der Schweizer Musikbranche heute, dem 14. März 2024, die neue Charta der Schweizer Musik unterzeichnet.

Die neue Charta führt die bisherigen Hauptziele weiter. Sie stärkt gleichzeitig den Informationsaustausch über das Programmangebot der SRG im Bereich Schweizer Musik zwischen den verschiedenen Partner:innen. Neu wird die Präsenz von Schweizer Musik im Programmangebot der SRG unabhängig von der Verbreitungsart - linear (Radio und TV) oder digital - festgelegt. Die Charta unterstreicht auch das Engagement der SRG für die Vielfalt und die Neuheiten der gesamten Schweizer Musikszene über die Sprach- und Regionalgrenzen hinweg. Die bedeutende kulturelle Rolle der öffentlichen Medien und ihr Beitrag zum nationalen Zusammenhalt werden darin hervorgehoben.

Ein 20-jähriges Engagement, das sich bewährt hat

Die 2004 lancierte und 2016 erstmals überarbeitete Charta ist eine echte Erfolgsgeschichte: Die 20-jährige Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Branche hat dazu geführt, dass die Sendeanteile von Schweizer Musik auf allen Radiosendern der SRG gestiegen sind. Bei einigen Sendern beträgt der Anteil der Schweizer Musiktitel heute mehr als 50 Prozent der Sendezeit. Auch das Fernseh- und das digitale Angebot leisten Beiträge von hoher Qualität, die den Reichtum der schweizerischen Musiklandschaft widerspiegeln.

Weitere Partner der Charta sind neben der SRG:

  • IFPI Schweiz - der Branchenverband der Schweizer Musiklabels
  • Die Interessengemeinschaft Volkskultur IGV
  • Der Verband unabhängiger Schweizer Labels und Produzenten IndieSuisse
  • orchester.ch - die Dachorganisation der Schweizer Berufsorchester
  • Der Schweizer Musikrat SMR
  • Die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG
  • Schweizerischer Musikerverband SMV
  • Der Schweizerische Verlegerverband SVMV
  • Der Schweizer Musikverband SONART
  • SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik
  • SWISSPERFORM, Gesellschaft für Leistungsschutzrechte

Die Charta der Schweizer Musik

Wie in anderen Kulturbereichen nimmt auch die Schweizer Musik einen wichtigen Platz im Auftrag der SRG ein. Dieser besteht nicht nur in der Förderung des Musikschaffens (Art. 7 der Konzession), sondern auch in der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren der Schweizer Musikbranche (Art. 28 der Konzession).

In der Charta der Schweizer Musik, wird die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Schweizer Musikbranche geregelt. In der Vereinbarung verpflichtet sich die SRG, einen angemessenen Teil an Schweizer Musikproduktionen in den Radioprogrammen auszustrahlen. Als Schweizer Musik gelten Aufnahmen oder Liveübertragungen mit Schweizer Komponist:innen, Interpret:innen oder Produzent:innen sowie Aufnahmen mit massgeblicher Schweizer Beteiligung. Die jährlich von den Partnern festgelegten Richtwerte für die Präsenz der Schweizer Musik werden von der SRG meist übertroffen.


Pressekontakt:



Medienstelle SRG SSR
Edi Estermann
medienstelle.srg(at)srgssr.ch / Tel. 058 136 21 21



Über Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.

Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Eine neue Charta zur Förderung der Schweizer Musik -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 14.03.2024 | Aktualisiert um 15:20 Uhr


Die Pressemitteilung Eine neue Charta zur Förderung der Schweizer Musik wurde publiziert von SRG SSR am 14.03.2024 (Vierzehnter März). Die Meldung Eine neue Charta zur Förderung der Schweizer Musik hat die ID News-HLP-7-1816990.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt)
 Artikel 'Eine neue Charta zur Förderung der Schweizer Musik' auf Swiss-Press.com




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