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EGL von gewissen Offenlegungspflichten befreit




Pressemitteilung



Axpo Solutions AG

Pressetitel

EGL von gewissen Offenlegungspflichten befreit

Verfasser / Quelle

EGL AG

Publikationsdatum

04.11.2011



- - - - - - - - - - START HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG - - - - - - - - - -

04.11.2011, Im Hinblick auf die geplante Dekotierung der EGL AG befreit die SIX Swiss Exchange das Unternehmen von gewissen Offenlegungspflichten.


Im Hinblick auf die geplante Dekotierung der Inhaberaktien der EGL AG hat die EGL AG bei der SIX Swiss Exchange die Befreiung von gewissen Offenlegungspflichten beantragt. Die SIX Swiss Exchange hat die EGL AG nun bis längstens zum 2. März 2012 von folgenden Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit:

a) Erstellung des Jahresberichtes 2010/11 (Art. 49 Kotierungsreglement)

b) Führung eines Unternehmenskalender (Art. 52 Kotierungsreglement)

c) Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art 53 Kotierungsreglement)

d) Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 Kotierungsreglement)

e) Erfüllung bestimmter Regelmeldepflichten (Art. 55 Kotierungsreglement i.V.m. Rundschreiben Nr. 1, Meldepflichten im Rahmen der Aufrechterhaltung der Kotierung, Anhang 1, Ziff. 1.03 f., 1.08, 2.01, 3.05 f., 5.02 f., 5.05)

Die EGL AG wird jedoch auch in Zukunft den Offenlegungspflichten hinsichtlich der ausstehenden Anleihe nachkommen.

Ergebnispublikation erst Ende Januar 2012


Die EGL AG wird ihr Ergebnis für das Geschäftsjahr 2010/11 nicht wie angekündigt am 15. Dezember 2011, sondern gleichzeitig mit jener der Axpo Holding AG am 25. Januar 2012 publizieren. Der Termin der Generalversammlung der EGL AG verschiebt sich entsprechend auf den 30. März 2012.

Hintergrund


Die Axpo Holding AG hatte im Juni 2011 ein öffentliches Kaufangebot für alle sich im Publikum befindlichen Inhaberaktien veröffentlicht. Heute hält die Axpo 99,8 Prozent der EGL Aktien und hat beim zuständigen Gericht eine Klage auf Kraftloserklärung der restlichen Publikumsaktien eingereicht. Die Dekotierung der EGL AG wurde bereits im Angebotsprospekt angekündigt und soll nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteils betreffend Kraftloserklärung umgesetzt werden.


Medienkontakt:


EGL AG Lerzenstrasse 10 8953 Dietikon Tel. 044 749 41 41 Fax 044 749 41 50



Über Axpo Solutions AG

Die Axpo Gruppe produziert, handelt und verkauft zuverlässig Energie für über 3 Millionen Menschen und Tausende von Unternehmen in der Schweiz und in über 30 europäischen Ländern.

Rund 4200 Mitarbeiter verbinden das Know-how aus 100 Jahren klimafreundlicher Stromerzeugung mit Innovationskraft für eine nachhaltige Energiezukunft.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG EGL von gewissen Offenlegungspflichten befreit -

Quelle: EGL AG | Publiziert am 04.11.11 | Aktualisiert um 11:53 Uhr


Die Pressemitteilung EGL von gewissen Offenlegungspflichten befreit wurde publiziert von EGL AG am 04.11.2011 (Vierter November). Die Meldung EGL von gewissen Offenlegungspflichten befreit hat die ID News-HLP-26-1187489.



Weitere Informationen und Links:

 Artikel 'EGL von gewissen Offenlegungspflichten befreit' auf Swiss-Press.com




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