Seit der Präsentation der Strategie zum Postnetz der Zukunft, Ende Oktober 2016, hat die Post einen ausführlichen Dialog mit der Bevölkerung, der Politik und der Wirtschaft aufgenommen. Dabei hat sie diverse Anliegen zur Grundversorgung aufgenommen. Die Post hat die Rückmeldungen sorgfältig analysiert und setzt bereits erste Neuerungen um. Die Analyse hat gezeigt, dass Verbesserungen im Bereich der Barzahlung, der Zustellung in ländlichen Gebieten sowie im Angebot in Ortschaften mit Partnerfilialen ein Bedürfnis sind. Die Post hat deshalb entschieden, neue Dienstleistungen einzuführen, die das bestehende postalische Angebot ideal ergänzen.
Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.
Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.
Die Pressemitteilung Die Schweizerische Post AG: Bareinzahlung an der Haustüre und zusätzliche Dienstleistungen wurde publiziert von Die Schweizerische Post AG am 02.03.2017 (Zweiter März). Die Meldung Die Schweizerische Post AG: Bareinzahlung an der Haustüre und zusätzliche Dienstleistungen hat die ID News-HLP-4-1788568.
Die Schweizerische Post AG (Firmenporträt) | |
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