Das BFK führte im vergangenen Jahr aufgrund der Holzdeklarationsverordnung 100 Kontrollen durch. Wie in den Vorjahren lag dabei der Fokus auf Unternehmen, deren Risiko für mangelhafte Deklaration vergleichsweise hoch war.
36 Prozent (Vorjahr 16 %) der geprüften Unternehmen haben alles richtig deklariert, was mehr als einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bei 29 Prozent der Unternehmen (Vorjahr 32 %) waren die Produkte teilweise richtig deklariert. Bei etwa einem Drittel der Unternehmen (Vorjahr 50 %) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt wurden 800 Produkte überprüft (Vorjahr 661), davon waren 56 Prozent richtig deklariert (Vorjahr 40 %). Diese Resultate sind erfreulich, wobei weiterhin Verbesserungspotential besteht.
Die ab 2022 eingeführte neue Praxis des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften konsequent strafrechtlich zu verfolgen, hat wahrscheinlich präventiv gewirkt und so zu einer Verbesserung der Deklarationen beigetragen. Bei rund der Hälfte der Unternehmen, deren Produkte vom BFK beanstandet wurden, lagen nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vor. Das WBF hat diese Fälle als besonders leicht beurteilt und gegen die verantwortlichen Personen keine Bussen verhängt.
Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt wurden. Das BFK musste nur in zwei Fällen eine Berichtigungsverfügung erstellen.
Das BFK ruft die Unternehmen dazu auf, ihre Bemühungen weiter fortzusetzen, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Deklaration von Holz zu gewährleisten.
Das BFK führt nicht nur Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Holz gemäss den Vorschriften deklariert wird, sondern steht den Unternehmen auch mit Rat und Tat zur Seite, um sie bei der Umsetzung der Holzdeklaration zu unterstützen. Die Beratung durch das BFK hilft, mangelhafte Deklarationen zu vermeiden, sei es bei der Deklaration in den Geschäften selbst oder in deren Online- Shops.
Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Brennholz und Holzkohle. Diese Verordnung ergänzt die Holzhandelsverordnung (HHV), die darauf abzielt, dass kein illegales Holz in die Schweiz gelangt.
Im WBF geht es einerseits um Wirtschaftsangelegenheiten und Handelspolitik. Zu diesem Bereich gehört auch die Landwirtschaftspolitik. Andererseits steht der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation im Fokus. Dazu kommen weitere Themen wie etwa das Wohnungswesen.
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.
Die Pressemitteilung Deutlich verbesserte Ergebnisse bei den Kontrollen der Holzdeklaration wurde publiziert von Departements für Wirtschaft WBF am 15.03.2023 (Fünfzehnter März). Die Meldung Deutlich verbesserte Ergebnisse bei den Kontrollen der Holzdeklaration hat die ID News-HLP-16-1812817.
Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (Firmenporträt) | |
Artikel 'Deutlich verbesserte Ergebnisse bei den ...' auf Swiss-Press.com |
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