Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die Verordnung über die ausserordentliche finanzielle Unterstützung der Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein verabschiedet. Sie tritt am 1. Juni 2020 in Kraft. Die gewährte Finanzhilfe stellt eine Marktentlastungsmassnahme dar. Sie stützt sich auf zwei Säulen:
die Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein die Senkung der von den Kantonen festgelegten Höchsterträge für die Weinernte 2020 Für jeden Liter deklassierten AOC-Wein wird ein Bundesbeitrag von maximal 2 Franken gewährt. Die unterstützten Betriebe beteiligen sich an der Massnahme, indem sie ihre Weine abwerten und zu Tafelwein deklassieren, der hauptsächlich in der Nahrungsmittelindustrie verwendet werden soll.
Die zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes beläuft sich auf 10 Millionen Franken. Sie wird proportional zur Rebfläche der Kantone aufgeteilt, um gleiche Voraussetzungen für alle Schweizer Weinbetriebe zu schaffen. Sobald die Finanzhilfe des Bundes ausgeschöpft ist, können die Kantone diese weiterführen. Zusätzliche, freiwillige Finanzhilfen der Kantone sind wichtig, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Die Bundeshilfe zur Entlastung des Marktes ergänzt die finanzielle Unterstützung, die der Bund für die Absatzförderung des Schweizer Weins durch die Branche bereits zur Verfügung stellt.
Für die zweite Säule müssen sich die Kantone an die Senkung der Höchsterträge auf 1,2 kg pro m2 für AOC-Weisswein und 1 kg pro m2 für AOC-Rotwein halten, damit ihre Betriebe Deklassierungsbeiträge erhalten.
Im WBF geht es einerseits um Wirtschaftsangelegenheiten und Handelspolitik. Zu diesem Bereich gehört auch die Landwirtschaftspolitik. Andererseits steht der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation im Fokus. Dazu kommen weitere Themen wie etwa das Wohnungswesen.
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.
Die Pressemitteilung Coronavirus: ausserordentliche Unterstützung zur Stabilisierung des Markts für Schweizer Wein wurde publiziert von Kommunikationsdienst GS-WBF am 22.05.2020 (Zweiundzwanzigster Mai). Die Meldung Coronavirus: ausserordentliche Unterstützung zur Stabilisierung des Markts für Schweizer Wein hat die ID News-HLP-16-1800752.
Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (Firmenporträt) | |
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