Die ComCom hat beschlossen, die Konzession für die landesweite Grundversorgung ab 2024 für eine Dauer von 8 Jahren erneut an Swisscom zu vergeben. Eine Interessenabklärung bei den grössten, für die Erbringung der Grundversorgung grundsätzlich geeigneten Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt hat ergeben, dass einzig Swisscom an der Erbringung der Grundversorgung mit Fernmeldediensten interessiert ist. Eine Ausschreibung der Grundversorgungskonzession für den Zeitraum ab 2024 würde somit nicht unter Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Für diesen Fall sieht das Fernmeldegesetz (Art. 14 FMG) vor, dass die ComCom eine Anbieterin zur Erbringung der Grundversorgung heranziehen kann.
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet, welche den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2024 definiert (vgl. die Medienmitteilung "Schnelleres Internet in der Grundversorgung"). Ab diesem Zeitpunkt kann die Grundversorgungskundschaft grundsätzlich zwischen dem bisherigen Internetzugangsdienst mit einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von 10 Mbit beziehungsweise 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang mit 80 respektive 8 Mbit/s wählen.
Dabei gilt neu explizit das Subsidiaritätsprinzip. Wenn der Markt an einem Ort bereits eine gleichwertige Alternative bereitstellt, gilt die Grundversorgungpflicht an diesem Ort als erfüllt und die Konzessionärin muss kein Grundversorgungsangebot mit 80/8 Mbit/s bereitstellen. Die Umsetzung der Grundversorgung erfolgt technologieneutral. So kann die Grundversorgungskonzessionärin bei Bedarf auch mit mobilen oder satellitengestützten Lösungen Erschliessungen vornehmen.
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ist die unabhängige Konzessions- und Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich und wurde durch das Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 ins Leben gerufen.
Die Kommission besteht aus sieben von Bundesrat ernannten Mitgliedern, die unabhängige Sachverständige sein müssen. Die Kommission unterliegt in ihren Entscheiden keinen Weisungen vom Bundesrat und Departement. Sie ist von den Verwaltungsbehörden unabhängig und verfügt über ein eigenes Sekretariat. Sie informiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit und erstellt zuhanden des Bundesrates jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Beim Vollzug des Fernmelderechtes kann die Kommission das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beiziehen und ihm Weisungen erteilen. Die Kommission hat einzelne ihrer Aufgaben an das BAKOM delegiert.
Tätigkeiten und wichtigste Aufgaben der Kommission
- Vergabe von Konzessionen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums
- Erteilung der Grundversorgungskonzession
- Festlegung der Zugangsbedingungen (Entbündelung, Interkonnektion, Mietleitungen, usw.), wenn die Anbieterinnen in Verhandlungen keine Einigung erzielen
- Genehmigung der nationalen Nummerierungspläne
- Regelung der Modalitäten der Nummernportabilität und der freien Wahl der Dienstanbieterin
- Entscheid über Aufsichtsmassnahmen (Art. 58 FMG) und Verwaltungssanktionen (Art. 60 FMG)
Quelle: ComCom
Die Pressemitteilung ComCom: Swisscom wird auch künftig die Grundversorgung im Fernmeldebereich sicherstellen wurde publiziert von ComCom am 16.05.2023 (Sechzehnter Mai). Die Meldung ComCom: Swisscom wird auch künftig die Grundversorgung im Fernmeldebereich sicherstellen hat die ID News-HLP-16-1813576.
Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom (Firmenporträt) | |
Artikel 'ComCom: Swisscom wird auch künftig die ...' auf Swiss-Press.com |
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