CS/UBS: Sämtliche Garantien des Bundes beendet




Pressemitteilung



Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Pressetitel

CS/UBS: Sämtliche Garantien des Bundes beendet

Verfasser / Quelle

EFD

Publikationsdatum

11.08.2023

Firmenporträt

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD


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11.08.2023, Bern - Die UBS hat den Vertrag über die Verlustübernahmegarantie des Bundes über 9 Milliarden Franken sowie den Vertrag mit der SNB über die staatlich garantierten Liquiditätshilfe-Darlehen von maximal 100 Milliarden Franken definitiv beendet. Diese zur Wahrung der Finanzstabilität notrechtlich geschaffenen Massnahmen fallen damit weg, und der Bund und die Steuerzahlenden tragen aus diesen Garantien auch keine Risiken mehr. Der Bund erzielt zudem aus den Garantien Einnahmen in der Höhe von rund 200 Millionen Franken.


Im März 2023 befand sich die Credit Suisse in einer akuten Vertrauenskrise. Der Bundesrat, die SNB und die FINMA mussten deshalb Mitte März sehr kurzfristig intervenieren, um die Schweizerische Volkswirtschaft zu schützen und Schäden abzuwenden. Am 19. März 2023 verabschiedete der Bundesrat ein Massnahmenpaket, das die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ermöglichte. Dank der raschen Übernahme durch die UBS und den staatlichen Begleitmassnahmen konnte das Finanzsystem nachhaltig stabilisiert werden. Zum Massnahmenpaket gehörten unter anderem eine Verlustübernahmegarantie des Bundes an die UBS im Umfang von 9 Milliarden Franken sowie eine Garantie im Umfang von 100 Milliarden Franken an die SNB zur Absicherung von Liquiditätshilfedarlehen zuhanden der Credit Suisse.

Die UBS kommunizierte heute, dass sie ab sofort ersatzlos auf die Verlustgarantie des Bundes verzichtet. Gleichzeitig wurde auch die Vereinbarung zwischen der Credit Suisse und der SNB über die Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes ersatzlos aufgehoben. Die Beendigung der Verlustgarantie und der Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes sind endgültig. Damit wird auch das Notrecht für die beiden Garantien gegenstandslos.

Der Bund musste aus diesen Garantieverhältnissen keine Verluste übernehmen. Mit der Beendigung dieser Garantien entfallen für den Bund und die Steuerzahlenden auch die damit verbundenen finanziellen Risiken. Insgesamt hat der Bund aus der Verlustgarantie und den Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie rund 200 Millionen Franken eingenommen.

Zur weiteren Förderung der Finanzstabilität beabsichtigt der Bundesrat weiterhin, dem Parlament eine Vorlage zur Einführung eines Public Liquidity Backstop (PLB) im ordentlichen Recht zu unterbreiten. Parallel dazu laufen auch die Arbeiten an der Gesamtevaluation des «Too big to fail»-Regelwerks weiter.


Medienkontakt:


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Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Das EFD widmet sich einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören das Bundesbudget, Finanz-, Währungs- und Steuerfragen aus dem nationalen und internationalen Bereich, die Zoll- und Warenkontrolle und die Umsetzung der Alkoholgesetzgebung.

Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG CS/UBS: Sämtliche Garantien des Bundes beendet -

Quelle: EFD | Publiziert am 11.08.23 | Aktualisiert um 10:06 Uhr


Die Pressemitteilung CS/UBS: Sämtliche Garantien des Bundes beendet wurde publiziert von EFD am 11.08.2023 (Elfter August). Die Meldung CS/UBS: Sämtliche Garantien des Bundes beendet hat die ID News-HLP-16-1814554.



Weitere Informationen und Links:

 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD (Firmenporträt)
 Artikel 'CS/UBS: Sämtliche Garantien des Bundes beendet' auf Swiss-Press.com




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