Ein leistungsfähiges System zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ist für den guten Ruf und den nachhaltigen Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunfts-orientierten Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts unerlässlich. Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar. Juristische Personen werden weltweit von Kriminellen, einschliesslich der organisierten Kriminalität, missbraucht, um Vermögenswerte zu verschleiern und dadurch Geldwäscherei, Steuerhinterziehung und Sanktionsumgehungen zu ermöglichen. Auch die Schweiz ist als grosser Finanzplatz diesen Risiken ausgesetzt.
Deshalb schlägt der Bundesrat eine Verstärkung des bisherigen Dispositivs der Geldwäscherei- Bekämpfung vor. Dank mehr Transparenz sollen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht.
Die wichtigsten Elemente des Gesetzesvorschlags:
Es wird ein eidgenössisches Register eingeführt, in das sich Firmen und andere juristischen Personen in der Schweiz mit Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Für bestimmte Gesellschaftsformen, wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Einpersonengesellschaften, Vereine sowie Stiftungen ist ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen. Dieses nicht-öffentliche Register wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geführt, um die bestehende Infrastruktur und das Know-how der Handelsregisterbehörden zu nutzen. Um die Qualität des Registers zu gewährleisten, wird eine Kontrollstelle, die dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angegliedert ist, Kontrollen durchführen und wenn nötig Sanktionen aussprechen.
Bei der Ausübung von bestimmten Beratungstätigkeiten (insbesondere Rechtsberatung), die ein erhöhtes Risiko von Geldwäscherei bergen, sollen geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten künftig ebenfalls gelten. Damit wird ein Vorschlag aufgenommen, der bereits 2019 Gegenstand der parlamentarischen Beratung war. Als risikobehaftet gelten insbesondere die Strukturierung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen. Die Stellung des Anwaltsberufs und das Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte und Notare werden dabei respektiert.
Dazu kommt eine Reihe weiterer Massnahmen zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung. Diese schliessen Massnahmen gegen die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen gemäss Embargogesetz ein. Zudem wird der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel von 100'000 auf 15'000 Franken gesenkt. Barzahlungen über dem Schwellenwert sind weiterhin möglich, unterliegen jedoch gewissen Sorgfaltspflichten. Im Immobilienhandel gelten neu für alle Bargeldzahlungen unabhängig ihrer Höhe geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten. Die Vernehmlassung der Gesetzesvorschläge dauert bis zum 29. November 2023. Der Bundesrat wird die Botschaft ans Parlament 2024 vorlegen. Die Reform soll einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Finanzplatzes vor Geldern kriminellen Ursprungs und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz leisten. Die Massnahmen entsprechen dem internationalen Standard der Financial Action Task Force (FATF/GAFI) zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Was bedeutet die Gesetzesänderung für KMU? Grundsätzlich sind sämtliche Firmen und juristischen Personen in der Schweiz verpflichtet, dem eidgenössischen Transparenzregister ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitzuteilen. Für die meisten von ihnen, vor allem Einpersonenfirmen, GmbH, Stiftungen und Vereine ist aber ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen. Zudem gilt das vereinfachte Verfahren auch für alle Firmen, falls die wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind. Gemäss der extern erstellten Regulierungsfolge-Abschätzung führt die neue Regelung für diese Akteure zu einem kleinen Zusatzaufwand, der auf Ebene der einzelnen Firma kaum ins Gewicht fällt. Im Durchschnitt aller Firmen erfordert dies einen Aufwand von rund 20 Minuten (umgerechnet rund 25 Franken) im ersten Jahr. In den Folgejahren sinkt der Aufwand auf ein Viertel.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen vertritt die Interessen der Schweiz in Finanz-, Währungs- und Steuerfragen sowohl gegenüber Partnerländern als auch in den zuständigen internationalen Gremien.
Es engagiert sich für gute Rahmenbedingungen, damit die Schweiz über einen sicheren, wettbewerbsfähigen und weltweit anerkannten Finanz- und Unternehmensstandort verfügt. Das Staatssekretariat ist zudem zuständig für die Umsetzung der Finanzmarktpolitik des Bundesrats.
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Quelle: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen | Publiziert am 31.08.23 | Aktualisiert um 10:52 UhrDie Pressemitteilung Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung wurde publiziert von Staatssekretariat für internationale Finanzfragen am 31.08.2023 (Einunddreissigster August). Die Meldung Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung hat die ID News-HLP-16-1814772.
| Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Stärkung ...' auf Swiss-Press.com |
KLM beschleunigt Wandel und nominiert Marjan Rintel für zweite Amtszeit
Air France-KLM, 18.02.2026 Angestellte Schweiz, 18.02.2026Tankstellendaten 2025 - erneut deutliche Zunahme an Schnellladestationen
AVENERGY SUISSE, 18.02.2026
05:32 Uhr
Hilfe für Trump, Ärger wegen Russland und ein gescheiterter ... »
05:21 Uhr
Südkoreas Ex-Präsident Yoon droht die Todesstrafe »
01:30 Uhr
Bezahltrends in der Schweiz: Bargeld verliert nach einer kleinen ... »
23:12 Uhr
500' 000 Euro Schadenersatz: Lindt muss Entschädigung an ... »
21:02 Uhr
Getunte E-Trottinette – Immer mehr E-Trottinette mit überhöhter ... »
Adventuros Hundesnack Mini Steaks Hirsch
CHF 3.95
Coop
Alsace AOP Gewürztraminer Baron de Hoen Beblenheim 6x 75cl
CHF 37.80 statt 63.00
Coop
Amarone della Valpolicella DOCG Rocca Alata
CHF 15.95 statt 22.95
Coop
Anker Lager Bier 24x50cl
CHF 15.85 statt 31.75
Coop
Antonini DOC Monte Chiara Montepulciano d'Abruzzo 6x 75cl
CHF 17.10 statt 22.50
Coop
Apfel des Monats Pink Lady vv süss-säuerlich IP-Suisse
CHF 3.95
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 1'258'061