In einem Bericht von November 2020 war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass bei der lebenslangen Freiheitsstrafe kein dringender Handlungsbedarf besteht. Der Bericht zeigte jedoch Möglichkeiten auf, wie deren Ausgestaltung angepasst werden könnte. Dies mit dem Ziel, die lebenslange Freiheitsstrafe besser von der 20-jährigen Freiheitsstrafe und der Verwahrung abzugrenzen. Mit der Motion 20.4465 von Andrea Caroni wurde der Bundesrat beauftragt, diese Vorschläge umzusetzen.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, die Dauer des unbedingt zu vollziehenden Teils der lebenslangen Freiheitsstrafe um zwei Jahre zu erhöhen. Die bedingte Entlassung soll somit künftig erstmals nach 17 Jahren und nicht mehr wie bisher nach 15 Jahren geprüft werden. Dies grenzt die lebenslange Freiheitsstrafe besser von der 20-jährigen Freiheitsstrafe ab, deren unbedingter Teil etwas mehr als 13 Jahre dauert. Ausserdem soll die Möglichkeit einer ausserordentlichen bedingten Entlassung für sämtliche Freiheitsstrafen aufgehoben werden. In der Praxis hat diese Bestimmung ohnehin keine Bedeutung.
Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern.
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
Die Pressemitteilung Bundesamt für Justiz - Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung wurde publiziert von Bundesamt für Justiz am 05.06.2023 (Fünfter Juni). Die Meldung Bundesamt für Justiz - Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung hat die ID News-HLP-16-1813793.
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