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Beschwerden gegen Tamedia gutgeheissen: Presserat rügt verschleierte Werbung




Pressemitteilung



Schweizer Presserat

Pressetitel

Beschwerden gegen Tamedia gutgeheissen: Presserat rügt verschleierte Werbung

Verfasser / Quelle

Schweizer Presserat

Publikationsdatum

26.03.2020

Firmenporträt

Schweizer Presserat


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26.03.2020, Gleich mehrfach rügt der Schweizer Presserat den Verlag Tamedia wegen verschleierter Werbung. Die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «SonntagsZeitung» hatten bezahlte Werbebeiträge von Swisscom, Mazda, Proviande und Genève Invest publiziert, welche die Leserschaft für redaktionelle Artikel halten konnte. Gegen die Beiträge gingen drei Beschwerden ein, die der Presserat nun gutheisst. Denn der Journalistenkodex schreibt vor, den redaktionellen Teil strikt von der Werbung zu trennen.


Thema: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung

Beschwerden gutgeheissen

Zusammenfassung

Die ganz- und doppelseitigen Werbebeiträge waren journalistisch aufgemacht und fast deckungsgleich gestaltet wie redaktionelle Seiten. Solche Werbeformen, sogenanntes «Native Advertising», sind zwar nicht untersagt, sie müssen aber klar, eindeutig, genügend gross und deutlich sichtbar als Werbung deklariert sein. Das war bei allen Werbebeiträgen nicht der Fall. Die Lesenden wurden getäuscht, weil sie den nicht-journalistischen Charakter dieser Seiten nicht auf den ersten Blick erkennen konnten.

Der Presserat hatte Ende letzten Jahres einen Leitentscheid zu dieser Werbeform gefällt. Damals rügte er die «NZZ am Sonntag» für eine verkappte Werbeseite. Er stellt mit Genugtuung fest, dass das Bewusstsein in Bezug auf die Vermischung von redaktionellem Inhalt und Werbung bei Tamedia wächst. Der Qualitätsbeauftragte von Tamedia hat in seinem Qualitätsreport 2019 festgehalten, dass Verbesserungsbedarf u.a. bei der Deklaration von Native Ads besteht.

Kontakt:

Schweizer Presserat

Ursina Wey

Geschäftsführerin, Rechtsanwältin

Münzgraben 6

3011 Bern

+41 (0)33 823 12 62

info@presserat.ch

www.presserat.ch



Über Schweizer Presserat

Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Beschwerden gegen Tamedia gutgeheissen: Presserat rügt verschleierte Werbung -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 26.03.2020 | Aktualisiert um 09:02 Uhr


Die Pressemitteilung Beschwerden gegen Tamedia gutgeheissen: Presserat rügt verschleierte Werbung wurde publiziert von Schweizer Presserat am 26.03.2020 (Sechsundzwanzigster März). Die Meldung Beschwerden gegen Tamedia gutgeheissen: Presserat rügt verschleierte Werbung hat die ID News-HLP-7-1800007.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizer Presserat (Firmenporträt)
 Artikel 'Beschwerden gegen Tamedia gutgeheissen: Presserat ...' auf Swiss-Press.com




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