Rund um den Bodensee werden Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Geflügelhalter sind angehalten, die entsprechenden Massnahmen zu beachten.
In den Kontrollgebieten gelten u. a. folgende Massnahmen:
- Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
- Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
- Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt werden und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
- Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.
Diese Vorschriften gelten vorläufig bis am 15. März 2021 und nur für die Gebiete rund um den Bodensee sowie entlang des Rheins. Die Situation wird laufend analysiert und die Massnahmen werden, wenn nötig, angepasst. Weitere Informationen zum Schutz des Hausgeflügels finden sich auf der Webseite des BLV.
In den Beobachtungsgebieten gilt es, den Gesundheitszustand des Geflügels genau zu beobachten. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, muss das dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.
Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sind gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren. Der Fund soll einer Polizeistelle oder der Wildhutgemeldet werden. Es gibt keine Hinweise dafür, dass das Virus vom Subtyp H5N5 von Tieren auf Menschen übertragen wird.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist das Kompetenzzentrum der Schweiz für die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Ernährung, Tiergesundheit, Tierschutz und Artenschutz im internationalen Handel.
Hauptaufgabe des BLV ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier aktiv zu fördern. Die Hauptpfeiler dafür sind beim Menschen Lebensmittelsicherheit und gesunde Ernährung und beim Tier Tierschutz und Tiergesundheit.
Der Hauptsitz des BLV ist in Bern. In Tänikon und in Zollikofen bestehen weitere Zentren zur Erforschung der tiergerechten Haltung von verschiedenen Tieren.
Die Pressemitteilung BLV - Vogelgrippe: Weitere Massnahmen werden angeordnet wurde publiziert von BLV am 25.01.2021 (Fünfundzwanzigster Januar). Die Meldung BLV - Vogelgrippe: Weitere Massnahmen werden angeordnet hat die ID News-HLP-16-1803661.
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV (Firmenporträt) | |
Artikel 'BLV - Vogelgrippe: Weitere Massnahmen werden ...' auf Swiss-Press.com |
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