Anhang 2 führt die Personen auf, deren Gelder und Vermögenswerte in der Schweiz gesperrt sind und die weder in die Schweiz einreisen noch durch die Schweiz durchreisen dürfen. Die Liste beinhaltete bisher die Namen von 131 natürlichen Personen.
Die 37 neu aufgeführten Einzelpersonen und vier Unternehmen gehören zum Machtapparat Robert Mugabes. Ein grosser Teil von ihnen wird für die Gewaltkampagne gegen die Wählerschaft und die Opposition anlässlich der Präsidentschaftswahlen 2008 verantwortlich gemacht.
Mit der Anpassung des Anhangs 2 übernimmt die Schweiz entsprechende Sanktionen der EU vom Juli 2008.
Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie von der Sperrung betroffen sind, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unverzüglich melden.
Zur Zeit sind gestützt auf die Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe zwei Konten mit rund 547'000 US Dollar gesperrt.
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.
Die Pressemitteilung Ausweitung der Finanz- und Reiserestriktionen gegenüber Simbabwe wurde publiziert von Staatssekretariat für Wirtschaft - SECO am 13.08.2008 (Dreizehnter August). Die Meldung Ausweitung der Finanz- und Reiserestriktionen gegenüber Simbabwe hat die ID News-HLP-44-322209.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Firmenporträt) | |
Artikel 'Ausweitung der Finanz- und Reiserestriktionen ...' auf Swiss-Press.com |
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