Der Entwurf der neuen Verordnung über die Internet-Domains sieht eine Trennung der Funktion der Registry oder Registerbetreiberin (Verwaltung der Datenbank der Websites auf ".ch") und der Registrare (Vermarktung der Domain-Namen ".ch") vor. Das BAKOM hat die Stiftung SWITCH damit beauftragt, die Domain-Namen der Landes-Domain der ersten Ebene ".ch" bis am 31. März 2015 zu verwalten. Bis zu diesem Datum kann SWITCH daher beide Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen. Für die Zeit danach muss die Regelung jedoch an das Modell angepasst werden, das sich auf internationaler Ebene durchgesetzt hat. Im neuen, noch auszuschreibenden Mandat wird der Registry die Organisation, die Administration und die zentrale Verwaltung der Domain ".ch" übertragen. Die Registrare werden die Domain-Namen kommerziell vertreiben. Letztere werden den interessierten Personen weiterhin gemäss dem Prioriätsprinzip ("first come, first serve") zugewiesen.
Der Entwurf der VID sieht das Registry-Registrar-Modell auch für die Verwaltung der neuen generischen Domain ".swiss" vor, für die sich der Bund beworben hat. Die Domain-Namen auf ".swiss" müssen die Interessen der schweizerischen Gemeinschaft fördern und stärken. Auch können nur Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder solche, die einen besonderen Bezug zur Schweiz haben, einen Domain-Namen ".swiss" direkt beim BAKOM beantragen. Dieses übernimmt zusammen mit einem Beirat die Funktion der Registry.
Wie es der Bund bei der Erweiterung ".swiss" getan hat, können auch andere schweizerische öffentliche Körperschaften bei der Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), die weltweit für das Adressierungs- und Namensgebungssystem verantwortlich ist, die Zuteilung einer generischen Erweiterung der ersten Ebene beantragen. Der Entwurf der VID sieht auch Bestimmungen über die Verwaltung allfälliger neuer Erweiterungen vor.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nimmt Aufgaben im Bereich der Medien, des Fernmelde- und Postwesens sowie der Informationsgesellschaft in der Schweiz wahr.
Es sorgt für eine stabile und fortschrittliche Kommunikationsinfrastruktur, schafft Grundlagen für einen starken Medienplatz Schweiz und koordiniert die Umsetzung der Strategie "Digitale Schweiz".
Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor. Auch auf internationaler Ebene ist das BAKOM tätig.
Die Pressemitteilung Anpassung der Rechtsgrundlage für Internet-Domains - Eröffnung der Anhörung wurde publiziert von BAKOM am 13.02.2014 (Dreizehnter Februar). Die Meldung Anpassung der Rechtsgrundlage für Internet-Domains - Eröffnung der Anhörung hat die ID News-HLP-16-1784026.
Bundesamt für Kommunikation BAKOM (Firmenporträt) | |
Artikel 'Anpassung der Rechtsgrundlage für ...' auf Swiss-Press.com |
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