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Anpassung BVG Mindestzinssatz: ASIP stimmt zu




Pressemitteilung



Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)

Pressetitel

Anpassung BVG Mindestzinssatz: ASIP stimmt zu

Verfasser / Quelle

ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband

Publikationsdatum

05.09.2007

Firmenporträt

Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)


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05.09.2007, Zürich, Der ASIP unterstützt den Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2008 von aktuell 2.5% auf 2.75% anzuheben.


Die moderate Erhöhung trägt der aktuellen Entwicklung der Finanzmärkte Rechnung. Festzuhalten ist aber, dass das Konzept zur Bestimmung des Mindestzinssatzes nicht zu befriedigen vermag. Mit diesem politischen Entscheid wird den Vorsorgeeinrichtungen heute eine Verpflichtung auferlegt, die gebildeten Altersguthaben 2008 mit diesem Satz zu verzinsen - unabhängig der weiteren Finanzmarktentwicklung und der konkreten Situation der Vorsorgeeinrichtungen.

Erträge zu verteilen, bevor diese erwirtschaftet werden, ist falsch und widerspricht letztlich den Interessen der Versicherten. Dringend erforderlich ist eine Regelung, welche für die Versicherten jeweils Ende Jahr eine Beteiligung an den erzielten Überschüssen definiert, ohne dass die Politik dazu interveniert. Das Neue BVG des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP weist dazu einen gangbaren Weg. Die Führungsorgane sind verpflichtet, dem gesparten Altersguthaben den entsprechenden Anteil am erzielten Überschuss, der sich aus der transparent gestalteten Jahresrechnung ergibt, gutzuschreiben.

Mit einem solchen Vorgehen werden vermeintliche Garantien aufgegeben und Freiheiten gewonnen, die letztlich dem Versicherten mehr bringen als ein marktfremder, politisch gefärbter Mindestzinssatz.



Über Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 900 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von gegen CHF 650 Mia.

Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der sozialpartnerschaftlich geführten beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei- Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

Er positioniert sich als Ansprechpartner für alle Akteure im Umfeld der beruflichen Vorsorge. Die Exponenten unseres Verbandes vertreten die Interessen der Pensionskassen in verschiedenen Gremien sowie gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Anpassung BVG Mindestzinssatz: ASIP stimmt zu -

Quelle: ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband | Publiziert am 05.09.07


Die Pressemitteilung Anpassung BVG Mindestzinssatz: ASIP stimmt zu wurde publiziert von ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband am 05.09.2007 (Fünfter September). Die Meldung Anpassung BVG Mindestzinssatz: ASIP stimmt zu hat die ID News-HLP-44-194172.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP) (Firmenporträt)
 Artikel 'Anpassung BVG Mindestzinssatz: ASIP stimmt zu' auf Swiss-Press.com




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