Auf dem Weg zur Beilegung der Ende 2010 in den USA eingereichten Sammelklage ist ein wichtiger Schritt erreicht. In der Klage wurden Mängel bei spezifischen Modellen der mechanischen Drucktasten-schlösser Simplex, die von einer amerikanischen Tochtergesellschaft der Kaba Gruppe hergestellt werden, und irreführende Werbung geltend gemacht. Kaba hat die Vorwürfe stets bestritten.
Vertreter der Kläger und der Kaba Gruppe haben im Sinne eines Vergleiches einen Vorantrag zur Beilegung der Klage beim zuständigen Gericht in Cleveland (Ohio) eingereicht. Dieses hat den Vorantrag angenommen. Die Abschlussanhörung ist vor Ende des Geschäftsjahrs 2014/2015 angesetzt.
Die Einigung sieht nicht-monetäre Leistungen seitens Kaba vor. Diese Leistungen inklusive der Rechtskosten sind durch Rückstellungen aus dem Geschäftsjahr 2010/2011 gedeckt.
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