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100 Jahre alter Bann Britische Landstreitkräfte nun auch mit Bart

Marine und Luftwaffe erlauben es bereits seit Jahren. Angesichts niedriger Rekrutenzahlen hat jetzt auch das britische Heer ein Einsehen: Künftig ist es Soldaten erlaubt, Bart zu tragen. Doch die neue Freiheit hat Grenzen.
Britischer Soldat: Bald haben sie die Wahl

Britischer Soldat: Bald haben sie die Wahl

Foto: Rahmat Gul / AP

100 Jahre lang war es verboten, nun ist der Bann gefallen: Soldaten und Offiziere des britischen Heers dürfen ab sofort auch Bart im Dienst tragen. Das bestätigte ein Sprecher der britischen Rundfunkanstalt BBC . Zunächst hatte die »Times« berichtet. Einen entsprechenden Beschluss habe König Charles III. als Oberbefehlshaber am Donnerstag unterzeichnet.

Damit hat nun auch der dritte Teil der Streitkräfte der Krone das veraltete Verbot hinter sich gelassen. Luftwaffe und Marine hatten Gesichtsbehaarung schon vor einigen Jahren erlaubt.

Die Armeeführung verspricht sich von dieser Neuerung, mehr Rekruten anlocken zu können. Gerade die jüngere Generation könnte von dem Verbot abgeschreckt werden, so die Sorge. Den Berichten zufolge hatte eine Umfrage unter Soldaten und Reservisten ergeben, dass eine »überwältigende Mehrheit« der Meinung war, die Armee müsse ihren Soldaten das Tragen von Bärten erlauben.

»Lächerlich«

Verteidigungsminister Grant Shapps hatte das Verbot im vergangenen Jahr als »lächerlich« bezeichnet und damit eine jahrelange Diskussion über den Bann erneut angefacht. »Wie kann es sein, dass wir immer noch mit der Rekrutierung zu kämpfen haben und dann willkürlich sagen, dass man nicht beitreten kann«, sagte Shapps.

Das britische Heer stellt nun aber auch klar: Die neue Bartfreiheit hat Grenzen. Den Berichten zufolge muss der Bart zwischen 2,5 und 25,5 mm lang sein und darf nicht über die Wangenknochen und den Nacken hinausragen. Außerdem muss das Haar gepflegt sein und darf keinen »fleckigen oder ungleichmäßigen Wuchs« und »keine übertriebenen Farben« aufweisen.

In Deutschland ist Bart in der Bundeswehr ebenfalls erlaubt. In den Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten ist unter dem Punkt »Barttracht« festgehalten: »Wenn Sie einen Bart tragen, ist dieser in einem gepflegten und gestutzten Zustand.« Und weil dies wohl nicht für einen Dreitagebart gilt, heißt es ebenfalls: »Wenn Sie sich einen Bart wachsen lassen möchten, muss dies während Ihres Urlaubes geschehen.«

Der Osterurlaub könnte dafür reichen.

sak

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