Zum Inhalt springen

Vorstoß in Sachsen-Anhalt AfD-Mitglieder mit Waffe sollen überprüft werden

Wer in Sachsen-Anhalt AfD-Mitglied ist und eine Waffe besitzt, muss mit einer Kontrolle der Behörden rechnen. Der Landesvorsitzende möchte das nicht hinnehmen.

Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt sollen die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern prüfen, die gleichzeitig AfD-Mitglieder sind. Es gebe eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes, teilte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Zuvor hatte die »Mitteldeutsche Zeitung«  berichtet.

Jene Verfügung solle die Waffenbehörden über die Verfassungsschutz-Einstufung des AfD-Landesverbands als »gesichert rechtsextrem« informieren. Außerdem solle sie die Waffenbehörden darüber in Kenntnis setzen, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit deshalb zu prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu veranlassen seien, so die Sprecherin.

Die »erforderliche Zuverlässigkeit« ist laut Waffengesetz eine der Voraussetzungen, die Menschen erfüllen müssen, damit sie eine Erlaubnis zum Waffenbesitz bekommen können.

AfD spricht von »politisch motivierter Maßnahme«

Die Prüfung der Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern sei identisch zu der Prüfung in anderen Fällen, hieß es. Unter anderem umfasse sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage bei der zuständigen Landesverfassungsschutzbehörde und eine Abfrage beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Informationen darüber, wie viele Personen von den Prüfungen betroffen sind, lägen dem Landesverwaltungsamt derzeit nicht vor, so die Sprecherin.

Der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt nannte das Vorgehen eine »politisch motivierte Maßnahme«, die nicht hinnehmbar sei. Die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei dürfe kein Grund für die Einschränkung von Bürgerrechten sein. »Die AfD wird prüfen, inwieweit der Rechtsstaat noch intakt ist, und alle rechtlichen wie parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um die Rechte ihrer Mitglieder zu schützen.«

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es an einer Stelle, in Sachsen-Anhalt sollen AfD-Politiker mit Waffenschein überprüft werden. Tatsächlich sollen die Waffenbehörden aber AfD-Mitglieder kontrollieren, die eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen. Für den Besitz einer Waffe ist nicht unbedingt ein Waffenschein erforderlich. Wir haben die entsprechende Stelle angepasst.

svs/dpa