In der Pressemappe von Bundesamt für Sozialversicherungen BSV in Bern werden alle Newsmeldungen, Medienmitteilungen, Pressemitteilungen und Produktnews archiviert. Für die Ansicht der einzelnen Meldungen von Bundesamt für Sozialversicherungen BSV klicken Sie auf den entsprechenden News-Titel.
Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmlassung an seiner Sitzung vom 6. November 2024 zur Kenntnis genommen und die erforderlichen Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen. Diese treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Auf den 1. Januar 2025 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
Bern - Rund 55 800 Personen haben letztes Jahr an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teilgenommen, dreimal mehr als noch 2008. Von den 41 500 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, hatten rund 60 Prozent eine Anstellung oder waren wieder erwerbsfähig. Dies zeigen die neuesten Zahlen, die das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) heute publiziert hat.
Bern - Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder integriert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die erste dieser Art. Nun haben die beiden Parteien die konkrete Umsetzung beschlossen. Der Bund unterstützt den Dachverband darin, branchenspezifische Massnahmen für seine Mitglieder auszuarbeiten und verstärkt über die Eingliederungsleistungen der IV zu informieren. Mit der Durchführung wurde der Verein Compasso beauftragt.
Bern - Parlamentarierinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an einer Rats- oder Kommissionssitzung teilnehmen, an der sie sich nicht vertreten lassen dürfen, behalten künftig ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 die entsprechenden Ausführungsbestimmungen gutgeheissen und das Inkrafttreten per 1. Juli 2024 beschlossen.
Der aus Legaten zugunsten der AHV gebildete Fonds zur Behebung besonderer Notlagen von Betagten und Hinterlassenen soll an die Pro Senectute Schweiz übertragen werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 beschlossen.
Der zuständige Medienmitarbeiter von Bundesamt für Sozialversicherungen BSV in Bern erfasst auf folgendem Link eine neue aktuelle Medienmitteilung.
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