International tätige Schweizer Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind den
Transparenzpflichten und dem Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation gemäss der strengen
EU-REMIT-Verordnung unterstellt und seit 2013 gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV)
verpflichtet, diese Informationen nebst der europäischen Agentur zur Zusammenarbeit der
Energieregulierungsbehörden (ACER) auch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zu
melden. Diese Tranparenzvorschriften gelten aktuell schon für den überwiegenden Teil der Schweizer
Handelgeschäfte und der Insiderinformationen.
Neu werden mit GATE - dem Bundesgesetz
über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten - auch alle ausserbörslichen
Transaktionen, Handelsaufträge und Insiderinformationen innerhalb der Schweiz, welche einen
Einfluss auf die Preise der Grosshandelsmärkte haben könnten, einer Übermittlungs-
beziehungsweise Veröffentlichungspflicht unterstellt. Mit GATE wird die Transparenz also noch weiter
erhöht und eine Lücke geschlossen. Der VSE hat sich immer offen gezeigt gegenüber einer
Transparenzregelung für die Schweiz ähnlich derjenigen der EU, da dies der gelebten Realität
entspricht.
GATE möglichst analog zu EU-REMIT ausgestalten
Der VSE
begrüsst die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage und ausdrücklich den Umstand, dass die
Schweizer Regulierung sich an den Bestimmungen der EU-REMIT-Verordnungen orientiert. Die
Schweizer Regulierung muss möglichst analog zu den EU-REMIT-Verordnungen ausgestaltet sein,
um Zusatzaufwände zu vermeiden. Die international tätigen Schweizer EVU sind mit den
entsprechenden Vorgaben auf EU-Ebene vertraut und haben die (initial sehr aufwändigen) Prozesse
zur Veröffentlichung von Insiderinformationen sowie zur Übermittlung von Handelstätigkeiten an den
EU-Märkten gemäss REMIT an ACER und parallel dazu an die ElCom implementiert. Jede Schweiz-
spezifische Abweichung würde die Umsetzung erschweren und den Aufwand seitens der
Marktteilnehmer, Vermittler und Behörden substanziell erhöhen.
Delegierbarkeit der
Pflichten als zentrales Instrument für kleinere und mittlere Unternehmen
Die neuen
Pflichten durch GATE würden vor allem kleinere und mittlere EVU und Verteilnetzbetreiber betreffen.
Da für sie die Umsetzung anspruchsvoll ist, pocht der VSE auf pragmatische Lösungen: Um den
Aufwand für diese EVU überschaubar zu halten, muss die Möglichkeit geschaffen werden, die
Übermittlung von Transaktionen und Handelsaufträgen sowie die Veröffentlichung von
Insiderinformationen an Dritte zu delegieren.
Pressekontakt:
Claudia Egli | Bereichsleiterin Kommunikation
Tel. +41 62 825 25 30 | claudia.egli@strom.ch