Artikel::

Schweizer Tierschutz: Zeitumstellung - Achtung, Wildunfälle!
Publikationsdatum:     24.03.2023
Druckdatum:     20.04.2024
Presseportale:Swiss-press.com & Aktuellenews.ch & Tagesthemen.ch & Help.ch
Link:https://www.swiss-press.com/n.cfm?key=1812943

Schweizer Tierschutz: Zeitumstellung - Achtung, Wildunfälle!

Im Frühjahr werden viele Kollisionen zwischen Motorfahrzeugen und Wildtieren registriert. Durch die Zeitumstellung sind viele Autopendler morgens plötzlich eine Stunde früher und wieder in der Dämmerung unterwegs - das Kollisionsrisiko steigt, auch wegen der Revierkämpfe und den Fortpflanzungsaktivitäten der Tiere im Frühjahr. Da hilft nur: Tempo reduzieren und noch aufmerksamer fahren.

Jede Stunde stirbt ein Reh auf unseren Strassen. Rund 20 000 Wildunfälle werden jährlich gemeldet, die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Tiere achten nicht auf den Verkehr. In ihrem Instinkt sind Strassen als Gefahrenkategorie nicht verankert. Doch die Suche nach Nahrung oder Partnern zwingt Wildtiere in unserem dicht besiedelten Land zum Überqueren von Strassen. Auch mit Kühen, Pferden, Hunden und Katzen kommt es zu Unfällen, wenn Autofahrer zu wenig Rücksicht nehmen.

Vorsicht in der Dämmerung

In der Nacht vom 25. auf den 26. März werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt. Die Zeitumstellung bringt ein erhöhtes Risiko für Wildunfälle mit sich - denn viele Autofahrer sind morgens früher und wieder bei Dunkelheit und Dämmerung unterwegs. Vor allem Rehe, Hirsche und Wildschweine bewegen sich gerne in der Dämmerung, um junges Gras und heruntergefallene Baumfrüchte zu fressen. Die Gefahr von Zusammenstössen mit oft schweren Folgen für Autofahrer und Tiere steigt deutlich.

So vermeiden Sie Unfälle

  • Geschwindigkeit reduzieren, insbesondere bei Warnschildern, an unübersichtlichen Stellen entlang von Wäldern, Hecken, Buntbrachen und in Wohngebieten.
  • Morgens, abends und nachts besonders vorsichtig fahren.
  • Aufmerksam fahren - den rechten Fahrbahnrand besonders im Auge behalten.
  • Wenn Tiere in Fahrbahnnähe gesichtet werden: Geschwindigkeit reduzieren und Scheinwerfer auf Abblendlicht einstellen.

Sofort richtig handeln

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoss, sind Autofahrer gesetzlich verpflichtet, einen Tierunfall zu melden. So gehen Sie richtig vor:

  1. Anhalten und Warnblinkanlage einschalten.
  2. Unfallstelle absichern (Pannendreieck, Warnleuchte) und Eigensicherung beachten. Falls das Tier geflüchtet ist, Unfallstelle markieren.
  3. Polizei über Tel. 117 verständigen - sowohl bei Wildunfällen als auch bei Unfällen mit Haustieren (die Polizei bietet die Fachleute auf).
  4. Tote Tiere an den Hinterbeinen an den Strassenrand ziehen. Eventuell vorher Fotos machen (vor allem bei Haustieren), Zeugen suchen.
  5. Auf keinen Fall einem Wildtier zu nahekommen. Die Nähe des Menschen verängstigt das Tier, Verletzungen können durch Flucht- oder Abwehrversuche verschlimmert werden.
  6. Auch verletzte Katzen und Hunde können aus Angst beissen und kratzen. Falsche «Behandlung» kann die Situation nur verschlimmern. Besser ist es, das Eintreffen der Polizei und gegebenenfalls des Tierarztes abzuwarten.
Konatkt:
Simon Hubacher
Schweizer Tierschutz STS
Leiter Medienstelle
Mobile +41 76 531 52 80
media@tierschutz.com

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101 | Postfach
CH-4018 Basel
Telefon 061 365 99 99


Über Schweizer Tierschutz STS:
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
 
--- Ende Artikel / Swiss-press.com / Alle Angaben ohne Gewähr. ---