Der Handel mit Hybridkatzen – Kreuzungen aus Haus- und Wildkatzen – boomt, vor allem wegen
ihres exotischen Aussehens. Doch ihre Haltung überfordert Katzenhalterinnen und -halter oft sehr
schnell. Im Freilauf kommt es häufig zu massiven Konflikten mit anderen Katzen, in der Wohnung
lassen sie sich aufgrund ihres grossen Beschäftigungs- und Bewegungsdrangs nicht tiergerecht
halten. Der Schweizer Tierschutz STS rät von der Haltung von Hybridkatzen ab und fordert strengere
Auflagen für Zucht und Haltung.
Hybridkatzen erfreuen sich in der Schweiz in den letzten Jahren grosser Beliebtheit. Als Hybridkatzen
werden Rassen bezeichnet, deren Ursprung in der gezielten Zwangsverpaarung von Hauskatzen mit
verschiedenen Wildkatzenarten liegt. Dabei erleidet das Weibchen, das meist eine Hauskatze ist, oft
Stress, Schmerzen und Verletzungen, da sich der Wildkater sowohl im Verhalten wie auch in der
Körpergrösse stark vom Weibchen unterscheiden kann. Auch bei Schwangerschaft und Geburt kann
es zu massiven Komplikationen kommen. Bengalkatzen am häufigsten Die
häufigste Hybridrasse in der Schweiz ist die Bengalkatze, die aus der Kreuzung der Hauskatze mit
einer asiatischen Wildkatzenart hervorging. Allein in den letzten vier Jahren hat sich ihr Bestand in
der Schweiz verdoppelt. Aktuell leben in der Schweiz rund 12 500 registrierte Bengalkatzen. Die
grosse Nachfrage widerspiegelt sich auch in den Importzahlen, die sich in diesem Zeitraum mehr als
vervierfacht haben. 2022 wurden knapp 400 Tiere importiert. Inzwischen gehört die Bengalkatze in
der Schweiz zu einer der am häufigsten gehaltenen Rassen. STS lehnt die Haltung von
Hybridkatzen ab Hybridkatzen werden aus Tierschutzsicht oft unüberlegt wegen ihres
exotischen Aussehens angeschafft. Die Halterinnen und Halter informieren sich vorgängig nicht über
die spezifischen Bedürfnisse und unterschätzen massiv, wie zeitaufwendig und anspruchsvoll die
Haltung ist. Hybridkatzen in der Wohnung ein tiergerechtes Leben zu ermöglichen, ist praktisch
unmöglich. Gewährt man ihnen Freilauf kommt es oft zu massiven Konflikten mit Artgenossen; ihr
ausgeprägtes Jagdgeschick kann für die einheimische Fauna eine Gefahr darstellen. Aus all diesen
Gründen und weil Halterinnen und Halter die oft tierschutzwidrig Zucht dieser Tiere unterstützen,
lehnt der Schweizer Tierschutz STS die Haltung von Hybridkatzen ab. Aus Sicht des STS braucht es
strengere Auflagen für die Zucht und Haltung von Hybridkatzen. Es müssen praxistaugliche Verfahren
entwickelt werden, um den Wildtieranteil eines Tieres rasch und sicher bestimmen zu können. Um
diese Forderungen umzusetzen, will der Schweizer Tierschutz STS entsprechende Anpassungen auf
Gesetzesebene erreichen. Rechtslage in der Schweiz In der Schweiz ist das
Verpaaren einer Hauskatze mit einer Wildkatze verboten. Nachkommen der ersten Verpaarung sowie
Hybridkatzen, deren Wildkatzenanteil 50 Prozent oder mehr beträgt, gelten nach Tierschutzrecht als
Wildtiere. Ihre Haltung ist bewilligungspflichtig und es gelten die gleichen Haltungsvorschriften wie für
reine Wildtiere. Bei ausländischen Zuchten, aus der inzwischen viele in der Schweiz lebende
Bengalkatzen stammen, sind die Haltungsbedingungen und die Zuchtmethoden oft desaströs. Der
Käufer erhält keine verlässlichen Angaben darüber, wie hoch der Wildkatzenanteil seines Tieres ist.
Bengalkatzen in Tierheimen Wie problematisch der Hybridkatzen-Boom ist,
hat auch eine Umfrage bei den Sektionen des Schweizer Tierschutz STS bestätigt. Vor allem
Tierheime im städtischen oder grenznahen Raum stellen eine Zunahme von abgegebenen
Hybridkatzen fest, in den allermeisten Fällen Bengalkatzen. Die am häufigsten genannten Gründe für
die Abgabe sind: Unsauberkeit, Unverträglichkeit, Dominanz und Aggressivität gegenüber
Artgenossen, Überforderung der Haltenden sowie ein allgemein zu wildes Verhalten. Die Mehrheit
der Sektionen gab an, dass sich die Abgabegründe deutlich von denen anderer Katzen
unterscheiden. Die Betreuung von Hybridkatzen ist für die Tierheime mit einem wesentlich höheren
Zeitaufwand verbunden als bei anderen Katzen. Sie brauchen viel mehr Beschäftigung, Auslauf und
Zuwendung.
Medienkontakt:
Simon Hubacher
Schweizer Tierschutz STS
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Schweizer Tierschutz STS
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Über Schweizer Tierschutz STS:
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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