Die Übergangsfrist fürs Anbringen der Autobahnvignette 2023 an der Windschutzscheibe läuft
morgen ab. Die Vignette 2022 ist noch bis einschliesslich Dienstag, 31. Januar 2023, gültig. Der neue
Aufkleber 2023 ist ab Mittwoch, 1. Februar 2023, für alle, die auf Autobahnen und Autostrassen
unterwegs sind, obligatorisch.
Wo soll man die Vignette platzieren?
Die
Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz
verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach
aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel
angebracht werden, ohne die Sicht des Fahrers zu behindern. Es gibt zwar kein Gesetz darüber,
dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte
Vignette zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die
Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.
Wo sind die
Autobahnvignetten erhältlich?
Die Autobahnvignette ist obligatorisch für alle
Kraftfahrzeuge und Anhänger (bis 3,5 Tonnen), die auf Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz
unterwegs sind. Sie kostet 40 Franken und kann in den Kontaktstellen des TCS, Poststellen,
Garagen, Tankstellen und Zoll- oder Strassenverkehrsämtern bezogen werden. Sie ist vom 1.
Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2023 gültig. Lenker, die über keine korrekt angebrachte und
sichtbare Vignette verfügen, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen und ausserdem direkt
eine gültige Vignette kaufen.
Wann wird die elektronische Vignette eingeführt?
Die E-Vignette wird im Verlauf des Jahres 2023 eingeführt. Der Bundesrat wird im zweiten
Quartal 2023 über den Einführungszeitpunkt entscheiden. Die Einführung im Verlauf des Jahres birgt
den Vorteil, dass die Systeme schrittweise optimiert werden und das BAZG dadurch mit den
gesammelten Erfahrungen den Verkauf für das Vignettenjahr 2024 angehen kann. Die E-Vignette
wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, es werden beide Varianten parallel im Einsatz sein.
Neu ist bei der E-Vignette die Bindung an das Kontrollschild statt an das Fahrzeug. Das bringt den
Vorteil, dass bei Fahrzeugwechsel oder Wechselnummern keine zusätzliche Vignette gekauft werden
muss. Die E-Vignette wird über einen Webshop bezogen werden können.
Aufgepasst vor
falschen E-Vignetten
Der Bund hat kürzlich informiert, dass auf diversen Webseiten eine
vermeintliche " Schweizer E-Vignette " angeboten wird. Dabei handelt es sich um kriminelle Phishing-
Aktivitäten. Es wird davon abgeraten, diese E-Vignetten zu kaufen - die " Schweizer E-Vignette "
steht derzeit noch nicht zum Verkauf.
Tipps des TCS
Der TCS empfiehlt, die
alte Vignette zu entfernen, bevor man die neue an der Windschutzscheibe anbringt. Am besten geht
dies mit einem Schaber für den Glaskeramikherd. Einfach die Klinge unter eine Ecke der Vignette
schieben und diese von der Scheibe lösen. Die Rückstände des Klebers lassen sich ebenfalls mit
dem Schaber beseitigen, wenn man diesen zuvor mit Wasser befeuchtet hat.
Pressekontakt:
Sarah Wahlen
Mediensprecherin TCS
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sarah.wahlen@tcs.ch