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Susanne Müller Ineichen neue Geschäftsführerin
Publikationsdatum:     02.12.2022
Druckdatum:     25.04.2024
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Susanne Müller Ineichen neue Geschäftsführerin

Luzern (ots) - Der Stiftungsrat der Ombudsstelle Krankenversicherung hat am 24. Nov. 2022 Frau Susanne Müller Ineichen zur neuen Geschäftsführerin der Ombudsstelle mit Sitz in Luzern gewählt. Frau Müller Ineichen wird die Leitung der Ombudsstelle am 1. Aug. 2023 übernehmen.

Der Stiftungsrat der Ombudsstelle Krankenversicherung hat an seiner Sitzung vom 24. Nov. 2022 die Nachfolge der bisherigen Geschäftsführerin, Frau Morena Hostettler Socha, der Ombudsstelle in Luzern geregelt. Dabei hat der Stiftungsrat Frau Susanne Müller Ineichen, Jahrgang 1968, von Rothenburg (LU), als neue Ombudsfrau gewählt. Frau Müller Ineichen ist Rechtsanwältin und seit Februar 2019 bei der Ombudsstelle tätig. Anfangs 2021 wurde Frau Müller Ineichen zur Stellvertreterin der bisherigen Stelleinhaberin gewählt.

Frau Müller Ineichen war nach dem Abschluss ihres Studiums und der Ausbildung zur Rechtsanwältin als Gerichtsschreiberin beim Amtsgericht Luzern und dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern tätig. In der Folge arbeitete sie während mehrerer Jahre in den Rechtsdiensten der Concordia Krankenversicherung, der SUVA sowie der CSS Krankenversicherung. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildete dabei der Bereich Datenschutz. Neben zahlreichen Weiterbildungen hat Frau Müller Ineichen auch den Studiengang Krankenversicherungsfrau von santésuisse absolviert und 2021 den entsprechenden Fachausweis erworben.

Frau Müller Ineichen wird ihre Stelle am 1. Aug. 2023 antreten und dabei Frau Morena Hostettler Socha ablösen, welche auf diesen Zeitpunkt hin in den verdienten Ruhestand tritt.

Für weitere Auskünfte:

aNR Heinz Brand, Präsident Ombudsstelle Krankenversicherung, 079 646 11 45

Tätigkeit der Stiftung

Die Hauptaufgabe der Stiftung Ombudsstelle besteht darin, Missverständnisse zwischen den Versicherten und den Versicherern zu beheben und bei Meinungsverschiedenheiten Lösungen zu vermitteln. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich sowohl auf die obligatorische Krankenversicherung (OKP) als auch auf die von den Krankenversicherern deren Partnergesellschaften betriebenen Heilungskostenzusatz- und Krankentaggeldversicherungen. Ziel ihrer Tätigkeit ist, den Versicherten kostenlos und auf unbürokratische Art bei der Lösung ihrer Probleme mit den Versicherern behilflich zu sein und Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Ombudsstelle ist gesamtschweizerisch tätig.

Pressekontakt:

aNR Heinz Brand

Präsident Ombudsstelle Krankenversicherung

079 646 11 45


Über Ombudsstelle Krankenversicherung:
Haben Versicherte Probleme mit ihrer Krankenkasse oder ihrem Zusatzversicherer sind sie nicht auf sich allein gestellt. Sie können unentgeltlich die Dienste der Ombudsstelle Kranken­versicherung beanspruchen. Die Ombudsstelle befasst sich mit praktisch allen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassen auftreten können. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich sowohl auf die obligatorische Krankenpflege­versicherung als auch auf die von den Krankenkassen oder deren Partnergesellschaften betriebenen Heilungskostenzusatz- und Krankentaggeldversicherungen.

Die Ombudsstelle Krankenversicherung befasst sich nicht mit Versicherungszweigen, welche nichts mit der Kranken­versicherung zu tun haben, selbst wenn diese durch eine Krankenversicherung vermittelt bzw. verkauft wurden und auf der gleichen Versicherungs­police wie Kranken­ versicherungen aufgeführt sind. Als Beispiele seien Haushalts- Haftpflicht- oder Lebens­versicherungen erwähnt. Sind solche Versicherungen betroffen, ist der Ombudsman der Privat­versicherung und der Suva in Zürich zuständig.

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