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BAZL - Flughafen Genf: Änderung des Betriebsreglements und Plangenehmigung
Publikationsdatum:     25.11.2022
Druckdatum:     27.04.2024
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BAZL - Flughafen Genf: Änderung des Betriebsreglements und Plangenehmigung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das aufgrund des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erarbeitete Dossier genehmigt. Der Internationale Flughafen Genf (Aéroport International de Genève, AIG) hatte dieses Dossier 2019 eingereicht. Dieser Entscheid ermöglicht es insbesondere, die zulässige Lärmbelastung für den Lärm neu festzulegen und ein Quotensystem für verspätete Flüge nach 22 Uhr einzuführen. Mit diesem Schritt werden die im SIL- Objektblatt festgelegten Massnahmen zur Begrenzung der Fluglärmbelastung konkretisiert.

Nach der Genehmigung des SIL-Objektblatts 2018 durch den Bundesrat hat der Flughafen Genf ein Gesuch um Änderung des Betriebsreglements sowie um Plangenehmigung für infrastrukturbezogene und betriebliche Vorhaben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Im Verlauf des Verfahrens behandelte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zahlreiche Einsprachen. Das zuständige Departement (UVEK) hat das Dossier nun gutgeheissen und somit die Umsetzung des SIL-Objektblatts für die AIG bewilligt. Damit endet ein Verfahren, das 2013 seinen Anfang nahm, und an dem die zuständigen Fachstellen des Bundes, der Kantone sowie die Flughafenbetreiberin beteiligt waren.

Für den Flughafen konnte eine neue zulässige Lärmbelastung festgelegt werden, der für Baubewilligungen im Kanton Genf als wichtiger Referenzwert gilt. Mit dem neuen Wert wird der maximal zulässige Fluglärm begrenzt. Der Flughafen ist verpflichtet, die Einhaltung der Lärmkurven jährlich zu kontrollieren. Der Lärmbelastungskataster wird auf der Grundlage der neuen Lärmkurven für den Fluglärm angepasst.

Verspätete Flüge
Die Genehmigung des neuen Betriebsreglements ist ein wichtiger Meilenstein: Zum ersten Mal wird ein innovatives Quotensystem für verspätete Nachtflüge eingeführt, welche die grösste Lärmbelastung verursachen. Es betrifft vor 22 Uhr geplante Starts, die erst nach 22 Uhr durchgeführt werden können. Dieses System sieht progressiv steigende Abgaben mit einer stark abschreckenden Wirkung vor, sobald die Quote ausgeschöpft ist.

Schliesslich ermöglicht die erteilte Plangenehmigung, dass der Flughafenbetrieb für die Anforderungen der Zukunft gerüstet ist und der Luftverkehr sicher und flüssig abgewickelt werden kann. Vorgesehen sind unter anderem der Bau eines neuen Schnellabrollwegs, dank dem die Piste effizienter genutzt werden kann, sowie die Aufhebung bisheriger Nutzungsbeschränkungen einiger Abstellflächen für Flugzeuge.

Die Verfügung wird am 25. November 2022 im Bundesblatt und in den Feuilles d'Avis Officielles der Kantone Genf und Waadt veröffentlicht.


Medienkontakt:
Kommunikation BAZL
Telefon:+41 58 464 72 87


Über Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz und die Luftfahrtentwicklung zuständig. Es ist dafür verantwortlich, dass die Zivilluftfahrt in der Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau aufweist und eine nachhaltige Entwicklung verfolgt.

Bei der Infrastruktur – dazu gehören der Luftraum mit der Flugsicherung und die Flugplätze – sorgt das BAZL für eine sichere, möglichst reibungslose und umweltfreundliche Nutzung. Das Amt übt auch die Aufsicht über die Luftverkehrsbetriebe aus, welchen es aufgrund einer technischen, operationellen und finanziellen Evaluation die Betriebsbewilligung erteilt. Beim Luftfahrtpersonal stellt das BAZL sicher, dass die Piloten, die Fluglotsen und die Unterhaltsspezialisten eine möglichst umfassende und moderne Aus- und Weiterbildung erhalten. Bei den Fluggeräten überprüft das BAZL die technischen Voraussetzungen, welche diese Geräte – vom Heissluftballon über das Segelflugzeug bis zum Grossraumflugzeug – für einen sicheren Betrieb zu erfüllen haben. In den Aufsichtsbereichen stützt sich das BAZL hauptsächlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab.

Zusätzlich zur Aufsichtstätigkeit in den genannten vier Bereichen, die einen wesentlichen Teil der Arbeit umfasst, ist das BAZL zuständig für die Vorbereitung und die Umsetzung von luftfahrtpolitischen Entscheidungen. Das Bundesamt engagiert sich zudem in verschiedenen internationalen Organisationen oder arbeitet eng mit diesen zusammen.

Das BAZL hat in der Bundesverwaltung den Status eines so genannten FLAG-Amtes (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) und ist zertifiziert nach der Norm ISO 9001. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigt rund 250 Personen und steht unter der Leitung von Direktor Peter Müller.
 
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