Die Schweiz hat bei der Erfassung und Nutzung von Gesundheitsdaten enormes Aufholpotential.
Besonders augenfällig wurde die fehlende Digitalisierung im Gesundheitswesen während der
Coronapandemie. Dabei entstehen im öffentlichen Gesundheitswesen täglich Gesundheitsdaten, die
einen hohen Nutzen bergen. Gesundheitsdaten sind der Schlüssel für medizinischen Fortschritt und
nachhaltige Gesundheitssysteme. Dieser bleibt derzeit in der Schweiz weitgehend ungenutzt.
Interpharma ist besorgt, dass dieses Potential für die Wohlfahrt in unserem Land nicht genutzt wird.
Entsprechend hat der Verband bereits vor einem Jahr eine Roadmap für eine kohärente
Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen erarbeitet und heute ein von ihm in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten vorgestellt. Verfasst wurde das
Gutachten durch die Kanzleien Dr. Widmer & Partner und Meyerlustenberger Lachenal Froriep. Das
Gutachten zeigt insbesondere die folgenden Hindernisse auf:
- Der
aktuelle Rechtsrahmen gleicht einem Flickenteppich
- Es bestehen grosse Unsicherheiten
rund um die Anforderungen an die Anonymisierung von Daten
- Die geltende Regelung der
Datenbekanntgabe ist ein grosses Hindernis für den Datenaustausch unter den involvierten Akteuren
- Die geltenden gesetzlichen Erlaubnistatbestände (z.B. Forschungsausnahme) bringen heute
für die Praxis nicht die nötige Rechtsicherheit
Die Schweiz steht hier vor einer
dringenden Herausforderung. Diese lassen sich nur gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren
zielführend lösen.
Kantonalen Flickenteppich überwinden
Interpharma
fordert, dass die Schweiz, basierend auf einer umfassenden Strategie und gemeinsamen Vision für
ein digitalisiertes Gesundheitsdatenökosystem, die Nutzung und Förderung von in der Schweiz
anfallenden Gesundheitsdaten gesetzlich regelt. René Buholzer fasst die Anforderungen an dieses
Gesetz folgendermassen zusammen:
"Das Gesundheitsdatengesetz soll
Rechtssicherheit schaffen und eine praktikable Handhabung von Gesundheitsdaten festlegen, damit
diese Daten genutzt werden können. Auch soll es die Grundlage sein für eine Koordinationsstelle, die
die Verknüpfung und Nutzung von Schweizer Gesundheitsdaten mit schlanken Prozessen ermöglicht
und vereinfacht. Das schafft nicht nur Rechtssicherheit bei den Akteuren, sondern es stärkt auch das
Vertrauen in das System."
Erfreulich ist, dass die WBK-S mit ihrer Motion
"Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten" ein Zeichen in die richtige Richtung gesetzt hat.
Dazu André Golliez, Präsident Swiss Data Alliance:
"Die Kommission
Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-SR) verlangt per Kommissions-Motion ein
Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten Damit setzt die WBK-SR einen starken Impuls für
die Datenpolitik in der Schweiz."
Es ist dringend, dass die Schweiz bei der Digitalisierung
im Gesundheitswesen nicht noch stärker ins Hintertreffen gerät, sondern rasch einen bedeutenden
Schritt nach vorne unternimmt.
Pressekontakt:
Samuel Lanz, Leiter Kommunikation Interpharma
079 766 38
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