Zürich (ots) - An der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten vom 22. Juni 2022 sagte Pro
Senectute Ja zur AHV 21. Ziel dieser Reform ist es, die AHV vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung für die nächsten Jahre finanziell zu stabilisieren. Mit diesem Schritt kann die AHV ihr
Generationenversprechen wieder glaubhaft machen.
Das System der Altersvorsorge und die Arbeit von Pro Senectute sind eng verbunden. Pro
Senectute wurde am 23. Oktober 1917 in Winterthur gegründet - mitten in der durch den Ersten
Weltkrieg hervorgerufenen sozialen Not. Die Stiftung engagierte sich seither durch konkrete Hilfe an
bedürftige ältere Menschen und durch ihren Einsatz für die Schaffung einer gesetzlichen
Altersvorsorge gegen die Altersarmut. Auch dank unermüdlichen Anstrengungen von Pro Senectute
erhalten ältere Menschen seit dem Jahr 1948 eine Rente der staatlichen Alters- und
Hinterlassenenversicherung AHV. Mehr als eine Reform: Ein Generationenversprechen
74 Jahre später steht die AHV aufgrund der demografischen Entwicklung vor grossen
Herausforderungen. Am 25. September 2022 kommt deshalb die Reformvorlage AHV 21 zur
Abstimmung. Es geht dabei auch um die Sicherung und Weiterführung des Generationenvertrags,
einer Jahrhunderterrungenschaft. Vor diesem Hintergrund haben die Präsidentinnen und Präsidenten
der 24 kantonalen und interkantonalen Pro Senectute Organisationen anlässlich ihrer Konferenz am
22. Juni 2022 beschlossen, die Vorlage AHV 21 zu unterstützen. Folgende Gründe sprechen für ein
Ja: - Die AHV muss aufgrund der demografischen Entwicklung finanziell
stabilisiert werden. Mit der Angleichung des Rentenalters und der Erhöhung der Mehrwertsteuer
sichern wir die Finanzierung der AHV bis ins Jahr 2030.
- Die AHV muss ihr
Generationenversprechen glaubhaft darlegen, das heisst, ihren verfassungsmässigen Auftrag der
Existenzsicherung langfristig für jede und jeden in der Schweiz erfüllen.
- Die zwingend
notwendigen Ausgleichsmassnahmen, von denen insgesamt neun Jahrgänge profitieren, stellen
sicher, dass die betroffenen Frauen der Übergangsgeneration durch die Angleichung des
Rentenalters finanziell nicht benachteiligt werden.
- Die grossen Unterschiede bei den Renten
der Männer und Frauen sind auf die 2. Säule, die berufliche Vorsorge, zurückzuführen. Die 2. Säule
muss die strukturelle Benachteiligung der Frauen beseitigen, indem tiefere Löhne sowie Teilzeitarbeit
zukünftig berücksichtigt werden. Auch zur Beseitigung der Lohnunterschiede sind zusätzliche
Anstrengungen erforderlich.
- Die Reform AHV 21 ist nur ein erster Schritt. Die AHV muss den
gesellschaftlichen Veränderungen künftig besser Rechnung tragen. Konzepte wie die
Lebensarbeitszeit und eine weiter ausgebaute Flexibilisierung bei Vorbezug und Aufschub der Rente,
bei Weiterarbeit über das Pensionsalter hinaus und bei Frühpensionierungslösungen in den
entsprechenden Branchen müssen weiterentwickelt werden.
Positionspapier Pro
Senectute: www.prosenectute.ch/ahv Pressekontakt: Pro Senectute Schweiz Tatjana
Kistler Medienverantwortliche Telefon: 044 283 89 89 E-Mail: medien@prosenectute.ch
Über Pro Senectute:
Pro Senectute gestaltet gesellschaftliche Entwicklungen vorausschauend mit, damit die Solidarität zwischen den Generationen auch in Zukunft erhalten bleibt.
Wir sind die grösste und bedeutendste Dienstleistungsorganisation für ältere Menschen und ihre Angehörigen in der Schweiz. Mit 24 kantonalen und interkantonalen Pro Senectute Organisationen sind wir schweizweit präsent.
Als erste Anlaufstelle für Altersfragen decken wir wichtige Bedürfnisse von älteren Menschen und deren Angehörigen ab.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Menschen in der Schweiz bis ins höchste Alter als mitgestaltende und wertgeschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft leben können.
Zusammen mit den Pro Senectute Organisationen, den vielen Freiwilligen, Spendern und Partnern bilden wir eine starke Gemeinschaft. Miteinander bieten wir Dienstleistungen an, die den Alltag älterer Menschen bereichern sowie Angehörige und Bezugspersonen unterstützen. Das macht uns gemeinsam stärker.
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