In einem aktuell unsicheren und volatilen Umfeld für die Strombranche hat die ElCom unerwartet
entschieden, die Kosten und den Gewinn beim Energievertrieb in der Grundversorgung zum zweiten
Mal innert kurzer Zeit deutlich einzuschränken. Sie begründet dies vage damit, dass die unveränderte
Anwendung der Regel vermehrt zu nicht mehr angemessenen Energietarifen führen würde.
Die Datenlage nach nur einem Jahr Praxiserfahrung ist aus Sicht des Verbands Schweizerischer
Elektrizitätsunternehmen VSE ungenügend, um einen solchen Entscheid zu rechtfertigen. Es entsteht
der Eindruck, dass dieser Schritt angesichts der in den letzten Monaten stark gestiegenen Preise auf
dem europäischen Strommarkt vor allem politisch motiviert ist. Jetzt, da die Preise steigen, sollen
Margen einseitig bei den Stromunternehmen gekürzt werden. Dies trägt auch dem Umstand zu wenig
Rechnung, dass die Preisbildung für die Energielieferung in der Grundversorgung reguliert ist.
Entscheid schwächt Grundversorger
Für die über 600 Grundversorger in der Schweiz
führt die Absenkung bei gleichbleibendem Aufwand zu substanzieller Ertragsminderung. Der VSE
befürchtet, dass die Absenkung der Vorgabe der Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie
angemessenen Gewinns die Grundversorger schwächen wird, anstatt sie zu stärken
(Marktvolatilitäten erfordern strukturell wesentlich mehr Liquidität und Eigenmittel). Ausgerechnet in
einem Zeitpunkt, in dem von den Unternehmen ein fundamentaler Umbau des Energiesystems mit
innovativen Ansätzen erwartet wird (z.B. Energieeffizienz, Integration PV und E-Mobilität), entzieht
man ihnen erneut mit Einschnitten in ihre finanzielle Absicherung die Stabilität. Dies geht auch zu
Lasten bestehender Leistungen.
Für den VSE ist die erneute Absenkung weder materiell
noch vom Zeitpunkt und vom Kommunikationsprozess her nachvollziehbar. Die Grundversorger
wurden erst eine Woche nach Publikation der Weisung über die Anpassung der Regel informiert. Der
VSE hat bei der ElCom eine transparente Darstellung der Zahlen und Fakten eingefordert.
Die 60-Franken-Regel kurz erklärt
Bei der 60-Franken-Regel geht es um die jährlichen
Verwaltungs- und Vertriebskosten der Netzbetreiber im Energievertrieb in der Grundversorgung. Die
ElCom legt dafür einen Schwellenwert und ein Maximum fest. Dies, um die Angemessenheit von
Kosten inkl. Gewinn sicherzustellen.
2020 wurde der Schwellenwert bereits von 95 auf 75
Franken und der maximal zulässige Wert von 150 auf 120 Franken pro Rechnungsempfänger/in und
Jahr gesenkt. Neu soll der Schwellenwert per Januar 2024 bei 60 Franken und das Maximum bei 100
Franken liegen.
Der Schwellenwert dient als Aufgreifkriterium. Betragen Kosten und Gewinn
weniger als 60 Franken, gehen sie ohne Prüfung durch. Liegen sie über 60 Franken, gibt es ein
differenziertes Vorgehen, bei dem die Kosten nachgewiesen und der Gewinn gekürzt werden muss.
Die Kosten inkl. Gewinn dürfen das Maximum von 100 Franken nicht überschreiten.
Mehr
Informationen zur 60-Franken-Regel finden Sie auf der Webseite der ElCom.
Pressekontakt:
Claudia
Egli
Bereichsleiterin Kommunikation
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claudia.egli@strom.ch