Die SUISA Digital Licensing (SUISA Digital) hat vor dem Landgericht Hamburg eine Klage wegen
Urheberrechtsverletzung gegen Snap Inc. eingereicht. Die Klage wirft Snap vor, von der SUISA
Digital vertretene Musik ohne Lizenz auf der Plattform Snapchat zu verwenden. Snapchat ist eine der
populärsten Online-Plattformen der Welt und bietet seinen Nutzern/innen eine breite Palette an
Musik, die sie kostenlos in Videos einbinden und anhören können. Die Klage folgt auf die
wiederholten Versuche von SUISA Digital, Snapchat zu lizenzieren. Snap Inc. ist ein börsenkotiertes
Unternehmen mit Sitz in den USA, dem Snapchat gehört.
Die SUISA Digital ist eine
Tochtergesellschaft der SUISA, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der
Schweiz und Liechtenstein und vertritt die Online-Musikrechte der SUISA und 14 weiterer
Gesellschaften sowie mehrerer internationaler Musikverlage weltweit. Ihr Repertoire umfasst über
80'000 Songwriter/innen, Komponisten/innen, Verleger/innen und rund 10 Millionen Werke. Die
SUISA Digital hat mit über 80 Anbieterinnen und Anbietern digitaler Musik Lizenzverträge für die
Nutzungen weltweit abgeschlossen. Diese werden von Mint Digital Services (Mint) verwaltet, einem
Joint Venture zwischen der SUISA und ihrem Partner SESAC, einer amerikanischen
Musikrechteorganisation.
Snap weigert sich, Songschreiber/innen, Komponisten/innen und
Verleger/innen zu bezahlen
Snap hat sich geweigert, für die auf Snapchat verwendete Musik
zu bezahlen. Die Versuche der SUISA Digital, mit Snap zu verhandeln, waren erfolglos. Snap
behauptet, keine Songs aus dem Repertoire der SUISA Digital zu verwenden. Diese Aussage ist
falsch. Tausende von Werken aus dem Repertoire von SUISA Digital sind auf der Snapchat-Plattform
verfügbar und werden von den Abonnenten/innen genutzt, ohne dass Snap eine Lizenz der SUISA
Digital erworben hat.
Klage vor dem Landgericht Hamburg
Aufgrund der
Lizenzverweigerung und des Verhaltens von Snap hat die SUISA Digital beim Landgericht Hamburg
eine Klage gegen Snap eingereicht. Mit ihrer Klage will die SUISA Digital erreichen, dass die von ihr
vertretenen Urheber/innen und Verleger/innen für die fortdauernde, rechtswidrige Nutzung ihrer
kreativen Werke angemessen entschädigt werden. Deshalb verlangt SUISA Digital unter anderem,
dass Snap die Zahlen zur Nutzung und zum Umsatz seines Angebots mit Musik für die Plattform
Snapchat vollständig offenlegt. Die SUISA Digital wird von der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte
vertreten.
«SUISA Digital setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die
Interessen der Urheber/innen und Verleger/innen ein und geht mit aller Entschlossenheit gegen
illegale Nutzungen von Musik vor», sagt Fabian Niggemeier, CEO von SUISA Digital. «Nur so können
wir die Interessen der Urheber/innen und Verleger/innen effizient vertreten und sicherstellen, dass sie
von Snap fair entschädigt werden.»
«SESAC arbeitet seit Jahren im Rahmen unseres Joint
Ventures Mint eng mit der SUISA zusammen. Deshalb hat SUISA Digital unsere volle Unterstützung
bei ihrer Klage gegen Snap. Snap profitiert seit Jahren von der kreativen Arbeit der Urheber/innen
und Verleger/innen. Wir erwarten, dass Snap den Wert dieser Arbeit anerkennt», sagt Alexander
Wolf, Präsident von SESAC International.
Verträge mit mehreren Musik-
Streamingdiensten
Wie Radio- und Fernsehsender benötigen auch Online-Dienste eine
Lizenz, wenn sie Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte auf ihren Plattformen
anbieten. Diese Lizenzen, die von Urheberrechtsgesellschaften auf der ganzen Welt verwaltet
werden, bedeuten, dass die Musikautoren/innen und -verleger/innen bezahlt werden, wenn ihre
Inhalte genutzt werden. SUISA Digital hat Verträge mit über 80 Online-Plattformen.
Die
wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie im Anhang im Interview mit Fabian
Niggemeier, CEO von SUISA Digital Licensing. Dieses Interview ist auch im SUISAblog erschienen:
www.suisablog.ch
Weitere Auskünfte:
für deutsch- und englischsprachige Medien:
Giorgio Tebaldi
Leiter Kommunikation
SUISA
Tel. +41 44 485 65 03
E-Mail: giorgio.tebaldi@suisa.ch
für französischsprachige Medien:
Céline Evéquoz
Rechtsdienst SUISA
Lausanne
Tel. +41 21 614 32 26
E-Mail: céline.troillet@suisa.ch
Über SUISA Digital Licensing
Die Musikverwertungsorganisation SUISA Digital
Licensing (abgekürzt: SUISA Digital) ist eine Tochtergesellschaft der SUISA, der Genossenschaft der
Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein. SUISA Digital mit Sitz in Vaduz,
FL vertritt die Online-Rechte an musikalischen Werken von Komponisten/innen, Textautoren/innen
und Verleger/innen von weltweit 15 Urheberrechtsgesellschaften und mehreren Verlagen. SUISA
Digital lizenziert Internetplattformen weltweit und hat Verträge mit über 80 Online-Dienstleistern
abgeschlossen. Dazu gehören YouTube, Spotify, Apple Music oder Meta (ehemals Facebook).
www.suisa.ch